auf 2030 verschoben

Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen

Die französische Regierung hat offiziell bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, von 2025 auf 2030 verschoben wird.
Nachstehend finden Sie die freie Übersetzung der Stellungnahme von Frau Dominique Faure, beigeordnete Ministerin für Gebietskörperschaften und den ländlichen Raum:

„Das Gesetz zur Bekämpfung des Klimawandels zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Polystyrolverpackungen zu verringern und sie der Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Diese Maßnahme wird es Frankreich ermöglichen, seine europäischen Recyclingziele zu erreichen und damit seinen Beitrag zum EU-Haushalt - 1,5 Milliarden Euro für diesen Posten im Jahr 2023 - zu senken.

Die künftige EU-Verordnung sieht vor, dass alle Verpackungen bis 2030 recycelbar sein und bis 2035 im industriellen Maßstab recycelt werden sollen. Ich weiß, dass die Industrie Anstrengungen unternommen hat. Diese haben jedoch nicht dazu geführt, dass die Recyclingfähigkeit aller dieser Verpackungen zu dem im Gesetz vorgesehenen Termin erreicht wurde.

Da das Gesetz und die Richtlinie noch nicht in Kraft getreten sind, erscheint es vernünftig, das Verbot von 2025 auf 2030 zu verschieben, um das Risiko einer Überumsetzung zu vermeiden und den Projekten für Kunststoffharze Zeit zum Erfolg zu geben. Es wird Aufgabe des Parlaments sein, Artikel L. 541-15-10 des Umweltgesetzbuchs zu ändern.“


Die offizielle Stellungnahme in französischer Sprache finden Sie hier (siehe „report de l'interdiction des polymères non recyclables").
Bei Fragen stehen Ihnen die Experten des Bereichs Umweltreporting & Compliance der AHK Frankreich gerne zur Verfügung.
Das Leistungsspektrum reicht vom Consulting, über das Monitoring bis zum Reporting.