Bis 1. Mai

Ende der Sonderregelung für digitale Präferenznachweise

Während der COVID-19-Pandemie erlaubte die Europäische Kommission ausnahmsweise die Akzeptanz von nicht originalen Präferenznachweisen, wie eingescannten Kopien, aufgrund von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in Ländern mit EU-Präferenzabkommen. 

Diese Maßnahme, dokumentiert auf der Webseite der Kommission unter "Guidance on Customs issues related to the COVID-19 emergency", wird am 1. Mai 2024 auslaufen.
Ab dann sind nur formal korrekt ausgestellte Präferenznachweise (handschriftlich signiert, mit Nassstempel, im Papierformat) gültig. Trotz des Endes dieser Sonderregelung werden elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen aus dem Pan-Europa-Mittelmeerraum unter bestimmten Bedingungen weiterhin anerkannt, wie aus der Fachmeldung vom 19. Februar 2024 hervorgeht.