Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das EU-Parlament hat dem Lieferkettengesetz zugestimmt

Das EU-Parlament hat das umstrittene EU-Lieferkettengesetz angenommen. 
In Kürze: 

Welches Ziel verfolgt das EU-Lieferkettengesetz? 

Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechte weltweit stärken, indem es große Unternehmen zur Rechenschaft zieht, falls sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren. Zudem sollen diese Unternehmen darlegen, wie ihre Geschäftsstrategien dazu beitragen, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Wie wurden die Anforderungen des Gesetzes während der Verhandlungen reduziert? 

Ursprünglich sollten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro einbezogen werden. Diese Grenzen wurden jedoch auf 1000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz erhöht, nach einer fünfjährigen Übergangszeit. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.

In welcher Hinsicht unterscheidet sich das EU-Lieferkettengesetz vom deutschen Pendant? 

Der Hauptunterschied liegt in der Haftung: Das EU-Gesetz ermöglicht es, Unternehmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar zu machen, während das deutsche Gesetz dies ausschließt. Das deutsche Gesetz betrifft Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern.

Was geschieht bei Nichteinhaltung des Gesetzes? 

EU-Mitgliedstaaten sollen eine Aufsichtsbehörde benennen, die Strafen gegen Unternehmen verhängen kann, die sich nicht an die Vorschriften halten. Die Strafen können bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens betragen.

Mehr Informationen zum Gesetz und dem neuen Text finden Sie auf der Seite der DIHK.