Neubekanntgabe

Allgemeine Genehmigungen für Dual-Use-Güter

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 neu bekannt gegeben.
Obwohl Armenien und Aserbaidschan nicht mehr unter Artikel 2 Nr. 19 der Verordnung (EU) 2021/821 fallen, bleibt die Kontrolle der Ausfuhr gelisteter Dual-Use-Güter in diese Länder weiterhin bestehen. Diese Änderungen wurden in den genannten Allgemeinen Genehmigungen berücksichtigt. Die Allgemeine Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 gelten weiterhin bis zum 31. März 2025.
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