CBAM
Aktuelle Informationen zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Nachträgliche Einreichung des Berichts für Q4/2023 oder Q1/2024
Um einen Antrag auf verzögerte Einreichung Ihres CBAM-Berichts für das 4. Quartal 2023 oder das 1. Quartal 2024 zu stellen, können Sie im CBAM-Übergangsregister die Funktion „Request delayed submission” → „Request by NCA“ in der Anwendung „My Quarterly Reports“ nutzen.
Sie müssen hierzu eine Referenznummer angeben, die Ihnen von der nationalen Behörde, also der DEHSt, erteilt wird.
Diese Referenznummer können Sie als CBAM-Anmelder selbstständig nach dem folgenden Schema erstellen:
Quartal - Jahr / EORI-Nummer
Beispielsweise also Q4-2023/EORI-Nummer oder Q1-2024/EORI-Nummer.
Sie brauchen keine neue Anfrage im Übergangsregister zu erstellen.
Nach Beantragung der Funktion „Request delayed submission“ haben Sie 30 Tage Zeit Ihren Bericht einzureichen.
Sie müssen hierzu eine Referenznummer angeben, die Ihnen von der nationalen Behörde, also der DEHSt, erteilt wird.
Diese Referenznummer können Sie als CBAM-Anmelder selbstständig nach dem folgenden Schema erstellen:
Quartal - Jahr / EORI-Nummer
Beispielsweise also Q4-2023/EORI-Nummer oder Q1-2024/EORI-Nummer.
Sie brauchen keine neue Anfrage im Übergangsregister zu erstellen.
Nach Beantragung der Funktion „Request delayed submission“ haben Sie 30 Tage Zeit Ihren Bericht einzureichen.
Leitfäden und Einstellungen
- Verfügbarkeit: Die Leitfäden der Kommission für Importeure von CBAM-Waren und für Anlagenbetreiber im Drittland sind jetzt auch auf Deutsch verfügbar.
- Übergangsregister: Das Übergangsregister kann nun über die Optionen („Preferences“) auf Deutsch eingestellt werden.
Kontaktmöglichkeiten für CBAM-Fragen
- Technische Fehlermeldungen: taxud-it-cbam@ec.europa.eu
- Inhaltliche Anliegen: taxud-cbam@ec.europa.eu
Online-Informationsveranstaltung der EU-Kommission
- Datum und Uhrzeit: 19. Juni 2024, 10:00 - 12:00 Uhr (CET)
- Sprache: Englisch
- Inhalte:
- Überblick über den aktuellen Stand der CBAM-Verordnung.
- Themen wie das CBAM-Übergangsregister, Berichtspflichten und branchenspezifische Details.
- Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen.
- Anmeldung: Registrierung bis 18. Juni erforderlich. Die Veranstaltung hat ein genehmigungsbasiertes Anmeldeverfahren und die Plätze sind begrenzt. Hier geht’s zur Anmeldung.
Webinare zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus
- Webinar am 6. Juni 2024:
- Thema: Umgang mit Lieferanten aus China.
- Inhalte: Überblick über CBAM, Funktionsweise, konkrete Berechnungsbeispiele zur Kostenkalkulation.
- Weitere Informationen und Anmeldung
- Webinar am 13. Juni 2024:
- Organisiert von: GTAI und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
- Thema: Aktueller Stand der Umsetzung des CBAM.
- Inhalte: Bilanz nach den ersten Berichtsperioden, Berichtspflichten während der Übergangsphase, Ausblick auf die Umsetzung ab 2026, Zulassung als CBAM-Anmelder.
- Weitere Informationen und Anmeldung