Dual-Use-Güter

Änderungen in der Ausfuhrliste

Am 17. Juli wurde die Ausfuhrliste durch die 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung aktualisiert.
Die Liste, die als Anlage AL zur AWV geführt wird, legt die nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungs- und Dual-Use-Güter fest. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt einen unverbindlichen Überblick über die am 23. Juli in Kraft getretenen Änderungen in Teil I der Ausfuhrliste zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.