Niederrheinische IHK

Behördliche Befähigungsprüfung Matrosen und Zusatzprüfung für die Führungsebene

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Behördlichen Befähigungsprüfung (Matrosen). Alle spezifischen Informationen zur Zusatzprüfung für die Führungsebene finden Sie unter dem fünften Punkt des Inhaltsverzeichnisses “Zusatzprüfung für die Führungsebene gemäß § 38 Abs. 4 BinSchPersV”.
Die EU-Richtlinie 2017/2397 vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt wurde zum 17. Januar 2022 in nationales Recht umgesetzt. Demzufolge ist am Standort Duisburg das Ablegen einer behördlichen Befähigungsprüfung als elektronische Tablet-Prüfung möglich.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Prüfung müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Für den finalen Erwerb des Befähigungsnachweises beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sind zusätzlich zum Bestehen der Prüfung noch 360 Tage Fahrzeit und ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Das Prüfungsergebnis wird unabhängig vom Bestehensdatum beim zuständigen Amt anerkannt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Informationen zur Prüfung

Die Verwaltungsprüfung umfasst folgende Handlungsfelder
  1. Betrieb und Sicherheit von Binnenschiffen
  2. Störungsanalyse und Instandsetzung
  3. Frachtschifffahrt/Personenschifffahrt
Es handelt sich um eine rein theoretische Prüfung, deren Prüfungsdauer 180 Minuten umfasst. Die Prüfungsaufgaben werden als Single-Choice-Aufgaben (Programmierte Aufgaben) mit vier Antwortalternativen dargestellt, wobei immer nur eine Antwort richtig ist.

Prüfungstermine

Aufgrund der begrenzten Anzahl an Tablets prüfen wir schriftlich an bis zu drei Tagen hintereinander. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungstermine innerhalb der Zeiträume nicht frei wählbar sind, sondern zugeteilt werden.
Prüfung
Datum
Anmeldeschluss
August 2024
13.08.2024 – 14.08.2024
05.07.2024
Oktober 2024
15.10.2024 – 16.10.2024
06.09.2024
Januar 2025
21.01.2025 – 22.01.2025
13.12.2024
März 2025
18.03.2025 – 19.03.2025
07.02.2025
Mai 2025
13.05.2025 – 14.05.2025
04.04.2025

Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsgebühren

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 511 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 154 KB). Die Prüfungsgebühren werden auch dann bis zur vollen Höhe erhoben, wenn der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, am festgesetzten Prüfungstermin nicht teilnimmt. Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ohne den Anfall von Gebühren ist bis zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin möglich.

Zusatzprüfung für die Führungsebene gemäß § 38 Abs. 4 BinSchPersV

Diese Zusatzprüfung kann abgelegt werden, wenn Sie direkt ein Unions-/Rheinpatent erwerben wollen, ohne zuvor als Besatzungsmitglied gefahren zu sein, oder wenn Sie aus der Seeschifffahrt kommen und das Unions-/Rheinpatent erwerben wollen. Die Prüfung für das Unions-/Rheinpatent selbst wird nicht von der IHK abgenommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Die Zusatzprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der der behördlichen Befähigungsprüfung gleicht, und einem praktischen Teil (ähnlich der Abschlussprüfung Teil 1 der Ausbildung). Die Termine der schriftlichen Prüfung finden Sie unter dem Punkt “Prüfungstermine”. Für die praktische Prüfung stehen folgenden Zeiträume zur Verfügung:
Frühjahr
10. – 19. April 2024
Sommer
10. – 19. Juli 2024
Winter
11. – 20. Dezember 2024
Der Prüfungstag ist nicht frei wählbar und wird Ihnen ca. zwei Wochen vorher mitgeteilt. Die Prüfungsgebühren für die schriftliche und praktische Prüfung betragen zusammen 663 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 154 KB). Sie werden nach Abschluss beider Prüfungsteile in Rechnung gestellt. Weitere Informationen können der Prüfungsordnung entnommen werden.
Bei Interesse an dieser Prüfung kontaktieren Sie uns unter gew@niederrhein.ihk.de. Für die Teilnahme wird eine Bestätigung der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt benötigt.

Links, Downloads und Kontakt

Bei Rückfragen zur Prüfung wenden Sie sich gerne unter gew@niederrhein.ihk.de an uns.

Bei sonstigen Rückfragen zur Schifffahrt wenden Sie sich bitte an die GDWS unter gdws@wsv.bund.de oder 0228 7090-0. Hier können Sie individuell zu möglichen Abschlüssen in der Schifffahrt, sowie der aktuellen Lage des Arbeitsmarktes beraten werden.


Häufig gestellte Fragen

1. Wann kann ich die Prüftermine sehen?
Sobald die Prüftermine feststehen, werden wir diese hier unverzüglich veröffentlichen. Dann ist auch die Anmeldung während des angegebenen Zeitraumes über das Online-Portal möglich.

2. Gibt es Vorbereitungskurse oder -material?
Die Niederrheinische IHK bietet keine Vorbereitungskurse an und stellt kein Lernmaterial zur Verfügung.
Unser Tipp: Inhaltlich orientiert sich die Prüfung an der Ausbildungsprüfung für Binnenschiffer/innen. Schauen Sie doch mal in die Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB).
Außerdem: Inhalt und Umfang der zu prüfenden Kenntnisse bestimmen sich nach § 35 in Verbindung mit Anlage 8 der Binnenschiffspersonalverordnung.

3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich für die Prüfung beantragen?
Im Falle eines Nachteils oder einer Behinderung senden Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 31 KB), sowie ein fachärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) an gew@niederrhein.ihk.de.

4. Wie ist die Prüfungsgebühr zu entrichten?
Nach Ihrer abgelegten Prüfung erhalten Sie einen Gebührenbescheid von uns. Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühren auf das dort angegebene Konto. Eine andere Zahlungsmöglichkeit ist ausgeschlossen.

5. Wo kann ich die Prüfung ablegen?
Die Behördliche Befähigungsprüfung (Matrosen) kann bei der Niederrheinischen IHK und bei der IHK Magdeburg abgelegt werden. Die zuständige Ansprechpartnerin in Magdeburg ist Frau Kubiak (Tel. 0391 5693-433).

6. In welchen Sprachen kann die Prüfung abgelegt werden?
Die Prüfung kann ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden. Ein Nachteilsausgleich aufgrund von Sprachbarrieren kann nicht beantragt werden. Auch die Mitnahme von Wörterbüchern u. Ä. ist nicht möglich.