Prüfung
Binnenschiffsgüterverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Binnenschiffsgüterverkehr mit Schiffen betreiben will, deren Ladefähigkeit 200 metrische Tonnen bei höchstzulässigem Tiefgang überschreitet, benötigt zur Ausübung der Tätigkeit eine Erlaubnis.
© Niederrheinische IHK/Peter Sondermann
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Erlaubnisbehörde).
Dezernat Wirtschaftsangelegenheiten der Binnenschifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Über die Voraussetzungen zur Genehmigungserteilung informieren wir in unserem Merkblatt Binnenschiffsgüterverkehr oder auch im persönlichen Gespräch.