Industriemeister Metall
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
- zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungstermine
Fachrichtungs- übergreifende Basisqualifikationen |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
Frühjahr 2026 | 29./30.04.2026 | 19./20.05.2026 | Dezember 2025 | 15.01.2026 |
Herbst 2026 | 05./06.11.2026 | 19./20.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
Frühjahr 2027 | 29./30.04.2027 | 20./21.05.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
Herbst 2027 | 21./22.10.2027 | 18./19.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
Frühjahr 2028 | 03./04.05.2028 | 18./19.05.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
Herbst 2028 | 02./03.11.2028 | 14./15.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 567,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.