Industriemeister Chemie

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Chemie sind qualifiziert in Unternehmen der chemischen Industrie, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Chemie haben.

Prüfungstermine

Wirtschafts-
bezogene
Qualifikation
Handlungs-
spezifische
Qualifikation
Handlungs-
spezifische
Qualifikation
Handlungs-
spezifische
Qualifikation
Anmeldung möglich ab Anmeldeschluss
Frühjahr 2026 11.03.2026 12.03.2026 18.03.2026 19.03.2026 Dezember 2025 15.01.2026
Herbst 2026 07.10.2026 08.10.2026 14.10.2026 15.10.2026 Mai 2026 30.06.2026
Frühjahr 2027 11.03.2027 12.03.2027 18.03.2027 19.03.2027 Dezember 2026 15.01.2027
Herbst 2027 06.10.2027 07.10.2027 14.10.2027 15.10.2027 Mai 2027 30.06.2027
Frühjahr 2028 16.03.2028 17.03.2028 30.03.2028 31.03.2028 Dezember 2027 15.01.2028
Herbst 2028 12.10.2028 13.10.2028 19.10.2028 20.10.2028 Mai 2028 30.06.2028

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 567,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.