Fortbildungsprüfungen

Binnenschiffermeister

Geprüfte Binnenschiffermeister sind qualifiziert, in Binnenschifffahrtsbetrieben unterschiedlicher Größe und Betriebsform in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Binnenschiffahrtsbetriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme des Binnenschiffahrtsbetriebs, auf sich wandelnde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen.

Zulassungsvoraussetzungen

1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Binnenschiffers oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • ein Befähigungszeugnis (Patent) nach der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (RheinSchPersV) (außer Sportpatent) oder die Schifferpatente der Klassen A, B, C1, C2, D1, D2 und F nach der Binnenschifferpatentverordnung und
  • ein Radarpatent.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche
Bezüge zur Tätigkeit eines Binnenschiffermeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten
Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer
durch Vorlage sonstiger Patente, zusätzlich erworbener
Streckenkenntnisse und/oder anderweitig erlangter dokumentierter
Kompetenzen glaubhaft macht, Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)
erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen. Das Gleiche gilt für ein Patent, das wegen
fehlender Tauglichkeit ruht, seine Gültigkeit verloren hat
oder entzogen wurde.
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.

Informationen zur Prüfung

Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikation“ wird in folgenden Prüfungsbereichen geprüft:
  • Rechtsbewusstes Handeln,
  • Betriebswirtschaftliches Handeln,
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  • Zusammenarbeit im Betrieb,
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Schiffsbetrieb“ , „Schiffsmanagement“ sowie „Führung und Personal“.
Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:
1. Handlungsbereich „Schiffsbetrieb“:
a) Schiffbetriebs- und Umschlagstechnik
b) Leistungserstellung,
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
2. Handlungsbereich „Schiffsmanagement“:
a) Betriebliche Finanzplanung,
b) Prozesssteuerung und -optimierung,
c) Recht in der Binnenschiffahrt;
3. Handlungsbereich „Führung und Personal“:
a) Personalführung,
b) Personalentwicklung,
c) Qualitätsmanagement.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungstermine

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die schriftliche Herbstprüfung der 30. Juni eines jeden Jahres.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 400,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.