Fortbildungsprüfungen
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Wirtschaftsfachwirt
© Niederrheinische IHK/Ullrich Sorbe
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Zur mündlichen Prüfung (Situationsbezogenes Fachgespräch) ist zugelassen, wer die schriftlichen Teilprüfungen (Teil 1 und 2) bestanden hat.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes nach § 1 Abs. 2 haben.
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.
Informationen zur Prüfung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in vier Qualifikationsbereiche:
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in vier Qualifikationsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre (75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
- Rechnungswesen (90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
- Recht und Steuern (75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
- Unternehmensführung (90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich (zum Beispiel Unternehmensführung) eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
In circa 15 Minuten werden vom Prüfungsausschuss Fragen gestellt, die sich auf den für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt (siehe Rahmenplan) beziehen. Das bedeutet, dass Prüfungsteilnehmer nur in dem Prüfungsfach geprüft werden, in dem Sie eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt haben. Es gibt keine Vorbereitungszeit.
Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung wird zusätzlich zu den Einzelnoten eine Durchschnittspunktzahl/-note gebildet, die auch auf dem IHK-Zeugnis aufgeführt wird.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann erst nach dem Ablegen (Teilnahme) der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ begonnen werden. Die schriftliche Teilprüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
Situationsaufgabe 1 (Betriebliches Management, Führung und Zusammenarbeit, Marketing)
Situationsaufgabe 2 (Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Logistik, Vertrieb)
Situationsaufgabe 2 (Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Logistik, Vertrieb)
Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen (Situationsaufgabe 1 und 2) zu bilden. Die Termine für das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation werden erst nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen vereinbart.
Situationsbezogenes Fachgespräch
Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation bezieht sich inhaltlich auf alle Handlungsbereiche – also die Fächer aus dem ersten und dem zweiten Prüfungsteil. Der Schwerpunkt liegt auf dem Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“. Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert 30 Minuten. Dabei soll die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten und das Fachgespräch in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die schriftliche Herbstprüfung der 30. Juni eines jeden Jahres.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 525,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.