Wirtschaftsfachwirt
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Zur mündlichen Prüfung (Situationsbezogenes Fachgespräch) ist zugelassen, wer die schriftlichen Teilprüfungen (Teil 1 und 2) bestanden hat.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes nach § 1 Abs. 2 haben.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
Wirtschafts- bezogene Qualifikation |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Handlungs- spezifische Qualifikation |
Anmeldung möglich ab | Anmeldeschluss | |
Frühjahr 2026 | 25.03.2026 | 22.04.2026 | 23.04.2026 | Dezember 2025 | 15.01.2026 |
Herbst 2026 | 21.10.2026 | 11.11.2026 | 12.11.2026 | Mai 2026 | 30.06.2026 |
Frühjahr 2027 | 17.03.2027 | 20.04.2027 | 21.04.2027 | Dezember 2026 | 15.01.2027 |
Herbst 2027 | 13.10.2027 | 24.11.2027 | 25.11.2027 | Mai 2027 | 30.06.2027 |
Frühjahr 2028 | 15.03.2028 | 26.04.2028 | 27.04.2028 | Dezember 2027 | 15.01.2028 |
Herbst 2028 | 18.10.2028 | 08.11.2028 | 09.11.2028 | Mai 2028 | 30.06.2028 |
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 525,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.