Fachwirt für Güterverkehr und Logistik

Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik (früher: Verkehrsfachwirte) sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Prüfungstermine

Aufgabenstellung I Aufgabenstellung II Anmeldung möglich ab Anmeldeschluss
Frühjahr 2026 16.03.2026 17.03.2026 Dezember 2025 15.01.2026
Herbst 2026 12.10.2026 13.10.2026 Mai 2026 30.06.2026
Frühjahr 2027 15.03.2027 16.03.2027 Dezember 2026 15.01.2027
Herbst 2027 11.10.2027 12.10.2027 Mai 2027 30.06.2027
Frühjahr 2028 13.03.2028 14.03.2028 Dezember 2027 15.01.2028
Herbst 2028 16.10.2028 17.10.2028 Mai 2028 30.06.2028

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser IHK-Online-Portal.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 525,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.