Fortbildungsprüfungen

Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in den in Frage kommenden Organisationen wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten des § 1 Absatz 2 (Profil) hat. Das heißt beispielsweise im Einzelnen:
  1. Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
  2. Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
  3. Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
  4. Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
  5. Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
  6. Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
  7. Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
  8. Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
  9. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.

Informationen zur Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird in den unten genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden. Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
  • Führen und Entwickeln von Personal,
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Wer die Prüfung zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Prüfungstermine

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie hier.
Die Niederrheinische IHK bietet diese Prüfung nur im Herbst eines jeden Jahres an.

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die schriftliche Herbstprüfung der 30. Juni eines jeden Jahres.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 525,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.