Fachwirt für den Bahnbetrieb

Geprüfte Fachwirte Bahnbetrieb sind befähigt, im Bahnbetrieb eigenständig qualifizierte kaufmännische Sachaufgaben, bahnbetriebstechnische Aufgaben sowie Führungsaufgaben zu übernehmen. Außerdem wirken Sie bei der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter mit.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteiles „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Eisenbahner im Betriebsdienst" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  • mindestens ein Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für den Bahnbetrieb gemäß § 1 Abs. 2 haben.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Prüfungstermine

Wirtschaftsbezogene
Qualifikation
Anmeldung möglich ab Anmeldeschluss
Frühjahr 2026 25.03.2026 Dezember 2025 15.01.2026
Herbst 2026 21.10.2026 Mai 2026 30.06.2026
Frühjahr 2027 17.03.2027 Dezember 2026 15.01.2027
Herbst 2027 13.10.2027 Mai 2027 30.06.2027
Frühjahr 2028 15.03.2028 Dezember 2027 15.01.2028
Herbst 2028 18.10.2028 Mai 2028 30.06.2028

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt 300,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.