Fortbildungsprüfungen
Geprüfte Fachwirte Bahnbetrieb sind befähigt, im Bahnbetrieb eigenständig qualifizierte kaufmännische Sachaufgaben, bahnbetriebstechnische Aufgaben sowie Führungsaufgaben zu übernehmen. Außerdem wirken Sie bei der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter mit.
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Fachwirt Bahnbetrieb
© Niederrheinische IHK
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteiles „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Eisenbahner im Betriebsdienst" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
- mindestens ein Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für den Bahnbetrieb gemäß § 1 Abs. 2 haben.
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.
Informationen zur Prüfung
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft (75 Minuten)
- Rechnungswesen (90 Minuten)
- Recht und Steuern (75 Minuten)
- Unternehmensführung (90 Minuten)
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Infrastrukturplanung
- Vertrieb-/ Trassenmanagement
- Betriebsführung
- Situationsbezogenes Fachgespräch
Die "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" gem. Abs. 2 sind schriftlich zu prüfen. Die „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gem. Abs. 3 Nr. 1-3 sind schriftlich und gem. Abs. 3 Nummer 4 mündlich zu prüfen.
Prüfungsteilnehmer, die in den schriftlichen Prüfungen der Prüfungsteile I. und II. in maximal einem Qualifikationsbereich je Prüfungsteil eine mangelhafte Leistung erzielt haben, können darin eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen, sofern die schriftliche Prüfungsleistung mit mindestens 40 Punkten bewertet wurde.
Das Situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Prüfungsleistungen im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" durchgeführt. Dabei ist von einer praxisbezogenen betrieblichen Situationsaufgabe aus den Qualifikationsbereichen gem. Absatz 3 Nr. 1-3 auszugehen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die schriftliche Herbstprüfung der 30. Juni eines jeden Jahres.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 300,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.