Fortbildungsprüfungen
Geprüfte Bankfachwirte sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
Bankfachwirt
© Niederrheinische IHK
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann“ oder „Sparkassenkaufmann“ und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil „Spezielle Qualifikation“ ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt bestanden hat.
Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil „Spezielle Qualifikation“ ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt bestanden hat.
(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der kreditwirtschaft haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil „Spezielle Qualifikation" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt bestanden hat.
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Grundlegende Qualifikationen
- Spezielle Qualifikationen
Der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ gliedert sich in die Prüfungsbereiche:
- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
- Betriebswirtschaft
- Volkswirtschaft
- Recht
Die mündliche Prüfung besteht aus einem praxisorientierten Situationsgespräch. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als einem Prüfungsbereich keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden. Die Dauer beträgt höchstens 20 Minuten. Der Prüfungsteilnehmer hat Anspruch auf 20 Minuten Vorbereitungszeit.
Die schriftlichen Prüfungsleistungen in den Prüfungsbereichen, die mit weniger als 50 Punkten, aber mindestens 40 Punkten bewertet wurden, sind jeweils auf Antrag des Prüfungsteilnehmers durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen. Der Antrag auf diese Ergänzungsprüfung ist abzulehnen, wenn in mehr als einem Prüfungsbereich eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Prüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie hier.
Die Niederrheinische IHK bietet diese Prüfung nur im Frühjahr eines jeden Jahres an.
Anmeldung zur Prüfung
Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die schriftliche Herbstprüfung der 30. Juni eines jeden Jahres.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 525,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.