Fortbildungsprüfungen

Technischer Betriebswirt

Geprüfte Technische Betriebswirte sind qualifiziert, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Die Zulassung können Sie über unser IHK-Online-Portal überprüfen lassen.

Informationen zur Prüfung

I. Prüfungsteil: wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
    Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
    Rechnungswesen
    Finanzierung und Investition
    Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
II. Prüfungsteil: Management und Führung
    Organisation und Unternehmensführung
    Informations- und Kommunikationstechniken
    Personalmanagement
III. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Der Teilnehmer soll in einer praxisorientierten Projektarbeit nachweisen, dass er komplexe Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Bei der Gliederung sind die Vorgaben aus der Fortbildungsordnung zum Technischen Betriebswirten zu beachten.
Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Außerdem soll der Teilnehmer in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Zum Fachgespräch ist nur zugelassen, wer in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.
Die Prüfung im Teil I wird schriftlich durchgeführt. Im Prüfungsteil II ist sowohl schriftlich als auch mündlich in Form von handlungsorientierten, integrierten Situationsaufgaben zu prüfen. Außerdem kann die schriftliche Prüfung im Teil I, bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Der Prüfungsteil II darf erst nach dem Ablegen des Prüfungsteils I durchgeführt werden. Mit dem Prüfungsteil IlI ist spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Ablegen (jedes Fach mindestens 50 Punkte) der Teile I und II zu beginnen.

Prüfungstermine

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine bis 2022 finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Zulassungsüberprüfung sowie die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.
Anmeldeschluss für die schriftliche Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die schriftliche Herbstprüfung der 30. Juni eines jeden Jahres.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 814,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK für den Prüfungsteil 1 und 2. 
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.