Fortbildungsprüfungen

Ausbildereignungsprüfung (AEVO)

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „AEVO Prüfung“) ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Laut Beschluss des zuständigen Landesfachausschusses vom 23. Januar 2020 ändert sich die Strukturierung der AEVO zum 1. Januar 2021. Die Informationen zu der geänderten Struktur finden Sie auf der Website der DIHK Bildungs GmbH.

Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/-innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildereignungsprüfung.
Absolventen der IHK-Fortbildungsprüfungen (Bankfachwirt, Fachwirt für Güterverkehr und Logistik, Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, Handelsfachwirt, Tourismusfachwirt, Technischer Fachwirt, Versicherungsfachwirt, Verkehrsfachwirt, Wirtschaftsfachwirt) können gemäß deren Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Online-Anmeldung zur Prüfung hochzuladen.

Informationen zur Prüfung

Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) enthält vier Handlungsfelder:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen. In der schriftlichen Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung zu bearbeiten. Diese Prüfungsaufgaben bestehen aus Multiple-Choice-Aufgaben (Programmierte Aufgaben) mit fünf Antwortalternativen, wobei die Anzahl der richtigen Lösung angegeben wird. Die Bewertung erfolgt nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, das heißt die Aufgabe wird nur dann als richtig bewertet, wenn alle richtigen Lösungen erkannt wurden.
Die praktische Prüfung umfasst die Präsentation einer Ausbildungssituation oder die Durchführung einer betrieblichen Unterweisung und ein anschließendes Fachgespräch. In der praktischen Prüfung sollen Fähigkeiten zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungssituation nachgewiesen werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Die "Erklärung zur praktischen Prüfung" muss der IHK spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung vorliegen. Wenn Sie ein Konzept erstellen, können Sie dieses am Tag der praktischen Prüfung dem Prüfungsausschuss aushändigen.

Prüfungstermine

Die Prüfungen sind erst ca. 4 Wochen vor Anmeldeschluss online verfügbar.
Die Prüfungsverfahren werden voraussichtlich wie folgt stattfinden:
Monat Schriftliche Termine Praktische Termine Anmeldung möglich ab Anmeldeschluss
Februar 2025 04.02.- 07.02.2025 17.02.- 28.02.2025 10.12.2024 06.01.2025
April 2025 01.04. - 04.04.2025 07.04. - 17.04.2025 04.02. 2025 04.03.2025
Juni 2025 03.06. - 06.06.2025 16.06. - 27.06.2025 07.04.2025 05.05.2025
September 2025 02.09. - 05.09.2025 15.09. - 26.09.2025 07.07.2025 05.08.2025
November 2025 04.11. - 07.11.2025 17.11. - 28.11.2025 08.09.2025 07.10.2025
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 204,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK. Bei Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil oder Wiederholung eines Prüfungsteils beträgt die Prüfungsgebühr 102,00 Euro.

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung können Sie über unser IHK-Online-Portal vornehmen.