Förderung für Berufsbildung
Aufstiegs-BAföG
Wer Meister, Techniker, Fachwirt oder Fachkaufmann werden möchte, kann mittels staatlicher Förderung vom Aufstiegs-BAföG profitieren. Nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der Höheren Berufsbildung altersunabhängig finanziell vom gemeinsamen Förderinstrument von Bund und Ländern unterstützt. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von Voll- und Teilzeitfortbildungen werden einkommens- und vermögensunabhängig gefördert.
Förderfähige Maßnahmen
Vollzeitmaßnahmen, wenn
- sie mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- sie innerhalb von 36 Monaten abschließen und
- in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden.
Teilzeitmaßnahmen, wenn
- sie mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- sie innerhalb von 48 Monaten abschließen und
- im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden
(Teilzeit-Fortbildungsdichte)
Fernunterrichtslehrgänge, wenn
- sie den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
Förderleistungen
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen. Die in Inanspruchnahme des Darlehens ist dabei eine zusätzliche Option für den Antragssteller. Die Form der finanziellen Hilfe ist davon abhängig, ob der Lehrgang in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt wird.
Der einkommensunabhängige Maßnahmebeitrag beträgt maximal 15.000 Euro. Der Zuschussanteil liegt bei 50 Prozent.
Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung liegt ebenfalls bei 50 Prozent. Bei anschließender Existenzgründung bei 100 Prozent.
Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung liegt ebenfalls bei 50 Prozent. Bei anschließender Existenzgründung bei 100 Prozent.
Im Falle einer Meisterprüfung werden die Materialkosten für das Prüfungsprojekt (Meisterstück) mit bis zu 2.000 Euro gefördert und es gibt einen Zuschussanteil von 50 Prozent.
Unterhaltsbedarf
Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen.
Mit Beschluss vom 01. August 2019 gelten für das Aufstiegs-BAföG sowohl höhere Fördersummen für den Lebensunterhalt, als auch höhere Einkommensfreibeträge. Weitere Informationen zum Thema Unterhaltsbedarf erhalten Sie hier.
Antragsverfahren
Antragssteller
Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sein, die sich zum einen an der Prüfungsverordnung der jeweils angestrebten Aufstiegsqualifizierung orientieren. Dementsprechend muss im Regelfall ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorliegen sowie eine adäquate Berufspraxis nachgewiesen werden.
Ein Antrag kann ebenfalls gestellt werden, wenn die Zulassung nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung (z. B. Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis) vorliegt. Auch Personen, die bereits einen Bachelorabschluss absolviert haben und eine weitere Aufstiegsqualifizierung anstreben, können von der Förderung profitieren.
Antragsstellung
Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten - in Nordrhein-Westfalen ist dies das Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln.
Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Unterhaltsbeiträge werden ab Beginn des Monats geleistet, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen ist somit nicht möglich. Maßnahmebeiträge (Lehrgangsentgelt und Prüfungsgebühren, Kosten des "Meisterstücks", Kinderbetreuungskosten) müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnitts beantragt werden (maßgebend ist der letzte Unterrichtstag).
Antragsformulare
Antragsformulare für das Aufstiegs-BAföG können auf der offiziellen Informations-Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.aufstiegs-bafoeg.de heruntergeladen werden.
Unser Service
Auch die Niederrheinische IHK bietet Lehrgänge in der Höheren Berufsbildung an. Über folgende IHK-Praxisstudiengänge können Sie sich hier näher informieren:
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik
- Geprüfte/r Handelsfachwirt/in
- Geprüfte/r Logistikmeister/in
- Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann
- Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in
Sie sind Teilnehmer/-in einer unserer Weiterbildungsveranstaltungen?
Dann steht Ihnen das Team der Weiterbildung gerne zur Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung zur Verfügung.