Ausbildung
Zeugnisse
Zustellung des Zeugnisses
Erfolgreiche Prüflinge erhalten von der IHK ein Prüfungszeugnis. Ihr Zeugnis wird Ihnen 2 - 4 Wochen nach Abschluss der Prüfung automatisch zugesendet. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, wird über das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung kein Zeugnis ausgestellt.
Übersetzungen des Zeugnisses
Seit 2010 erhalten alle Absolventen eine englischsprachige Übersetzung automatisch mit ihrem Prüfungszeugnis ausgehändigt. Die französischsprachige Übersetzung kann beim jeweiligen Prüfungssachbearbeiter gebührenfrei beantragt werden.
Berufsschulnote auf dem Zeugnis
Prüflinge im Zuständigkeitsbereich der Niederrheinischen IHK haben die Möglichkeit, auf Antrag das Ergebnis ihrer berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis eintragen zu lassen. Der Antrag ist bei der Niederrheinischen IHK spätestens am Tag der letzten Prüfungsleistung einzureichen. Zu Gunsten einer schnellen Zeugniserstellung verwenden Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB).
Zertifikat bei nicht bestandener Prüfung
Sollten Sie Ihre Abschlussprüfung auch nach der zweiten Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, besteht leider keine weitere Wiederholungsmöglichkeit. Die Prüfung ist dann endgültig nicht bestanden. Sie erhalten von uns automatisch ein Zertifikat über die Prüfungsergebnisse, die mit mindestens ausreichender Leistung abgelegt wurden.