Ausbildung

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Hinweis:
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung können Sie ab sofort in unserem Online-Portal eigenständig einstellen. Nutzen Sie dazu bitte Ihre bekannten Zugangsdaten. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen Sie den entsprechenden Auszubildenden/die Auszubildende aus und nehmen die Änderung vor. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Durch die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung wird den Azubis die Möglichkeit gegeben, aufgrund von besonderer Leistungen in der Berufsschule sowie im Ausbildungsbetrieb, die Abschlussprüfung einen Prüfungstermin früher abzulegen und somit das Ausbildungsziel früher zu erreichen. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung kann somit die Ausbildung vorzeitig beendet werden.
Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung lauten wie folgt:
  • Die für die Abschlussprüfung relevanten Leistungen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule sind überdurchschnittlich, d. h. mit mindestens gut beurteilt. Der durch die Berufsschule nachzuweisende Notendurchschnitt in den für die Prüfung relevanten Unterrichtsfächern muss mindestens 2,49 betragen und darf in keinem der Unterrichtsfächer unter der Note „befriedigend“ liegen.
  • die Ausbildungsinhalte aus der Ausbildungsordnung können im Wesentlichen bis zur vorzeitigen Abschlussprüfung erworben werden.
Vor der Entscheidung sind außerdem der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule anzuhören.
Der Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 183 KB) ist bei der Niederrheinischen IHK unter Beachtung der Anmeldefristen für den jeweiligen Prüfungstermin zu stellen.
Die vorzeitige Zulassung hat, im Gegensatz zum gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit, keine Auswirkung auf die im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung.