Mit Berufserfahrung zur Abschlussprüfung
Externenprüfung
Die sogenannte „externe Prüfung“ wird durch das Berufsbildungsgesetz in § 45 Absatz 2 geregelt.
Als wichtigste Voraussetzung gilt dabei Ihre Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen wollen. Es ist erforderlich, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet haben.
Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel „Kauffrau für Büromanagement“, sind dies viereinhalb Jahre Berufspraxis.
Auch müssen Sie vorweisen können, dass Sie dabei hinreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des gesamten Berufsbildes erworben haben. Dies weisen Sie uns über Tätigkeitsnachweise bzw. qualifizierte Arbeitszeugnisse nach.
Die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die Niederrheinische IHK ist Ansprechpartnerin für Duisburg sowie den Kreisen Wesel und Kleve. Andere IHKs können im IHK-Finder recherchiert werden.
Die Teilnahme an der externen IHK-Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweiligen Abschlussprüfung.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf IHK-Prüfungen finden Sie in unserem Weiterbildungs-Informations-System WIS.
Anmeldefristen zur Abschlussprüfung:
Frühjahr:
Sommer:
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1. Dezember (nur AP Teil 1)
1. Februar
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Herbst:
Winter:
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1. Juni (nur AP Teil 1)
1. September
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Anmeldefristen für Binnenschiffer:
Frühjahr:
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10. Januar
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Sommer:
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10. Mai
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Winter:
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10. Oktober
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