Wirtschaftsstandort Niederbayern

Gesetzgebung

Neue Gesetze entstehen laufend, und viele Gesetzgebungsverfahren betreffen auch die Wirtschaft. Die IHK bringt hier die Position der regionalen Unternehmen ein.
Die IHK Niederbayern ist dabei kein Einzelkämpfer, sondern ist eingebunden in das Netzwerk der 79 IHKs bundesweit, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) als Dachorganisation in Berlin und Brüssel. Dadurch findet die Stimme der regionalen Wirtschaft Eingang in Gesetzgebungsverfahren auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Im Zuge einer “Verbändeanhörung” kann dieser Einfluss in einem formellen Verfahren ebenso wahrgenommen werden, wie etwa durch die direkte Ansprache der beteiligten Parteien oder Abgeordneten.
Eine Übersicht zu den anstehenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier:

Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht

Das Bundesjustizministerium (BMJ) prüft, ob das notarielle Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht auf weitere Konstellationen und Rechtsformen ausgeweitet werden soll. Wir bitten um Ihre Erfahrungen mit dem notariellen Online-Verfahren sowie Anmerkungen zur Erweiterung bis zum 28. Mai 2024.
Das notarielle Online-Verfahren ist bislang für GmbH-Bargründungen und GmbH-Sachgründungen, sofern die Einbringung des Gegenstandes nicht, wie zum Beispiel bei Grundstücken, nach allgemeinen Vorschriften der notariellen Beurkundung bedarf, für Vollmachten zur Gründung einer GmbH, einstimmig gefasste Beschlüsse zur Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals) und Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister eröffnet.
Das BMJ bittet um Beantwortung folgender Fragen:
  1. Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen mit dem notariellen Online-Verfahren?
  2. Was sind die Gründe dafür, wenn das notarielle Online-Verfahren bisher nicht genutzt wurde?
  3. Besteht in der Praxis ein Bedürfnis dafür, das notarielle Online-Verfahren künftig für weitere gesellschafts- und registerrechtliche Sachverhalte nutzen zu können, und, wenn ja, für welche?
Zu Ziffer 3. soll geprüft werden, ob das notarielle Online-Verfahren auch bei Mehrheitsbeschlüssen von Gesellschaftern, bei Anteilsübertragungen, bei mit den jeweils erlaubten Geschäften zusammenhängenden (auch beurkundungsbedürftigen) Beschlüssen und Willenserklärungen bei der GmbH eröffnet werden soll.
Die IHK-Organisation hatte bereits 2022 in einer Stellungnahme die Erweiterung des Online-Verfahrens auf die Anteilsübertragung nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG oder auf die Verpflichtung zur Anteilsübertragung sowie für Mehrheitsbeschlüsse gefordert.
Zum anderen könnte das notarielle Verfahren auf die Gründung von Aktiengesellschaften und bei bestimmten notariellen Beurkundungen im Zuge einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz ermöglicht werden.
Darüber hinaus könnte auch für Anmeldungen zum künftigen Stiftungsregister das Online-Verfahren eröffnet werden sowie für Beurkundungen von Registervollmachten und weitere im Zusammenhang mit der Anmeldung stehende Vollmachten.
Wir bitten um Ihre Erfahrungen mit dem bisherigen notariellen Online-Verfahren und Anmerkungen zu möglichen Erweiterungen bis zum 28. Mai 2024. Bitte senden Sie Ihre Eingaben formlos per E-Mail an: beatrix.schmid@passau.ihk.de. Vielen Dank!