Wirtschaftsstandort Niederbayern

Investitionsförderung

Gewerbliche Wirtschaftsförderung

Eine zentrale Aufgabe des Sachgebiets Wirtschaft der Regierung von Niederbayern ist die finanzielle Förderung von:
  • Investitionsvorhaben der Industrie, des Handwerks, überregional agierender Groß- und Einzelhändler und verschiedener Dienstleistungsbereiche ab einer Investitionssumme von 500.000 Euro (in der ersten und zweiten Landkreisreihe zur Tschechischen Republik: 250.000 Euro; im so genannten "Raum mit besonderem Handlungsbedarf": 200.000 Euro).
  • Investitionsvorhaben im Bereich Tourismus ab einer Investitionssumme von ca. 30.000 Euro.

Voraussetzungen
Investitionen können dann gefördert werden, wenn
  • das Unternehmen überwiegend überregional tätig ist, das heißt seinen Umsatz überwiegend außerhalb eines Radius von 50 km erwirtschaftet und damit zusätzliche Wertschöpfung in der Region erzeugt. Aus Praktikabilitätsgründen wurden 50 Branchen definiert, bei denen dieser überregionale Absatz ohne Einzelfallnachweis unterstellt wird.
  • im Rahmen der Maßnahme neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Vorhaben vor Antragstellung bei der Regierung begonnen worden ist. Als Beginn des Vorhabens zählt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Derzeit werden kleine Unternehmen im so genannten C-Fördergebiet, welches sich seit 01.07.2014 nur mehr auf eine Reihe von Gemeinden in den nordöstlichen Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau erstreckt, mit maximal 30 Prozent, mittlere Unternehmen mit maximal 20 Prozent bezuschusst. Große Unternehmen können künftig selbst im C-Fördergebiet nur noch bei Aufnahme einer neuen wirtschaftlichen Tätigkeit mit maximal zehn Prozent gefördert werden. Außerhalb des C-Fördergebiets können kleine Unternehmen mit maximal 20 Prozent und mittlere Unternehmen mit maximal zehn Prozent gefördert werden.
Neben Landes- und Bundesmitteln werden auch die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft bestimmten EU-Mittel von den Bezirksregierungen verwaltet.
Den Förderantrag 90 IH (Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) beziehungsweise 90 FV (Tourismus) erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. (<Link> www.stmwi.bayern.de)
Ansprechpartner bei der Regierung von Niederbayern
Dr. Walter Buchner
Telefon: 0871 808-1301
Fax: 0871 808-1370
E-Mail: walter.buchner@reg-nb.bayern.de

Anwendungsvorhaben (neue Technologien)

Anwendungsvorhaben werden dann gefördert, wenn es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt und in dem Betrieb eine neue Technologie eingeführt werden soll, die nicht vom Unternehmen selbst entwickelt wurde und die in der Branche noch neuartig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der LfA Förderbank Bayern:

KMU-Definitionen

Erfüllt mein Unternehmen die Voraussetzungen, um als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zu gelten? Hier erhalten Sie Antworten:
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
  • weniger als zehn Mitarbieter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt beziehungsweise verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- beziehungsweis überschreitet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt.
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), das heißt der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalen Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.
Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 Prozent oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, ausgenommen die unter Punkt zwei genannten öffentlichen Anteilseigner.
Unter "Subventionswert" versteht man den Vorteil, den ein Unternehmen aus der Förderung zieht. Bei Zuschüssen ist das die Höhe des Zuschusses im Verhältnis zu den förderfähigen Investitionen, bei zinsverbilligten Darlehen ist es der Zinsvorteil, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Nominalzins (so genannten Referenzzinssatz - ermittelt durch die EU-Kommission) errechnet.