IHK Niederbayern

Verleihungsbestimmungen der IHK Niederbayern

Richtlinien


für die Verleihung von Ehrenurkunden an Mitarbeiter in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft (ausgenommen Handwerk)
  1. Die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau verleiht Ehrenurkunden an Personen beiderlei Geschlechts, die bei demselben Betrieb oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft des Kammerbezirks (Regierungsbezirk Niederbayern - Stand 1.7.1972 - ohne Landkreis Kelheim)
    a) mindestens auf eine 10-jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit
    b) oder im Falle des Ausscheidens auf mindestens 10 Dienstjahre zurückblicken können und sich durch gute Führung sowie treue Pflichterfüllung ausgezeichnet haben.
  2. Der Antrag auf Verleihung ist vom Arbeitgeber oder gesetzlichen Vertreter der Arbeitgeberfirma bei der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau zu stellen. Er muss u. a. Angaben zur Dienstzeit nach Jahr und Tag und der etwaigen nach Ziff. 3 zulässigen Unterbrechungen enthalten. Antragsvordrucke sind bei der Kammer erhältlich. Der Antragsteller übernimmt der Industrie- und Handelskammer gegenüber die Verantwortung für die Würdigkeit der für die Auszeichnung vorgeschlagenen Person.
  3. Nicht als Unterbrechungen der Beschäftigungszeit gelten:
    a) Krankheit, wenn sofort nach Wiederherstellung die Arbeit im bisherigen Betrieb wieder aufgenommen worden ist,
    b) Heranziehung zum Wehr- oder Ersatzdienst,
    c) Unterbrechungen, die zum Zwecke der weiteren Ausbildung des Vorgeschlagenen durch Annahme einer Stellung im Ausland o.ä. eingetreten sind. Solche Unterbrechungen dürfen jedoch die Zeit von 2 Jahren nicht überschreiten.
    d) Mutterschutz sowie Elternzeit (bzw. Erziehungsurlaub)
    e) sonstige, von dem Willen des Arbeitnehmers unabhängige Unterbrechungen.
  4. Ein Anrecht auf Verleihung der Ehrenurkunde besteht nicht. Die Industrie- und Handelskammer verleiht die Urkunde nach freiem Ermessen. Im Zweifelsfalle entscheidet der Präsident der Kammer.
  5. Die Verleihung wird im Internet bekannt gegeben.
  6. Die Gebühr für die Ehrenurkunde im Kartonumschlag beträgt 18,49 Euro (zuzügl. MwSt).