Personenverkehr

Existenzgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr

Was ist Taxenverkehr?
Der Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassener Stelle bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Weitere Informationen (§ 47 PBefG ff).
Was ist Mietwagenverkehr?
Der Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Weitere Informationen (§ 49 PBefG ff).
Welche Beförderungen sind freigestellt?
Beförderungen, welche vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt sind, finden Sie in der Freistellungsverordnung (FrStllgV).

Voraussetzungen für die Erlaubnis- oder Lizenzerteilung

Die Voraussetzungen für die Erlaubnis- oder Lizenzerteilung finden Sie in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PbZugV). Es müssen die persönlichen Zuverlässigkeit, die finanziellen Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung, wie folgt nachgewiesen werden:
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es unter anderem erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Außerdem müssen in aller Regel Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse sowie gegebenenfalls der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.
Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Taxi- und Mietwagenverkehr bestellten Person sind der Erlaubnis- oder Lizenzbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (in der Regel polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung muss für den Unternehmer, oder die zur Führung der Geschäfte (Verkehrsleiter) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 340 KB) bestellten Person nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden:
  • Durch die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr bei Ihrer Industrie- und Handelskammer. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils 1 Stunde) und einem mündlichen Teil. Der mündliche Teil entfällt, wenn 80% der Gesamtleistung bereits durch die schriftlichen Teile erreicht wurden.
  • Durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxi- und Mietwagenverkehr betreibt. . Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. In der Regel wird nach terminlicher Abstimmung ein Fachgespräch durchgeführt.
  • Durch eine bestandene Abschlussprüfung in einem der folgendenen Ausbildungsberufe, IHK-Weiterbildungen oder durch bestimmte Studienabschlüsse. Diese muss vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein. Dazu zählen Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunk Personenverkehr), Verkehrsfachwirte, oder bestimmte Diplom-(Betriebswirte und bestimmte Hochschulabschlüsse im Verkehrsbereich.

Unternehmerische Tätigkeit

Existenzgründung
Die IHK Niederbayern unterstützt Existenzgründer in vielerlei Hinsicht. Für Beratungsgespräche können Sie jederzeit Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpartnern aufnehmen.
Kalkulation, Finanzierung und Steuern
Als Faustregel gilt, dass das Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein sollten. Stellen Sie den erwarteten Monatsumsätzen die voraussichtlichen monatlichen Kosten Ihres späteren Unternehmens gegenüber. Bitte beachten Sie, dass Gewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig sind. Denken Sie auch an Ihren Lebensunterhalt; als Unternehmer müssen Sie Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Außerdem sollten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Pflegeversicherung in ausreichendem Maße berücksichtigen.
Beförderungspreise
Die Beförderungspreise können im Mietwagenverkehr frei vereinbart werden. Im Taxiverkehr werden die Fahrpreise von der Genehmigungsbehörde durch eine Taxitarifordnung festgelegt. Bei beiden Verkehrsarten sollte die Preisbildung beziehungsweise die Prüfung, ob das Unternehmen auf der Basis der festgelegten Tarife rentabel betrieben werden kann, auf der Basis einer auf das eigene Unternehmen bezogenen Kostenrechnung erfolgen.
Rechliches
Grundlagen für den Taxi- und Mietwagenverkehr Sie unter anderem:
  • im Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)