Verkehrswirtschaft

Transport von Gefahrgut

Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport unter anderem durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2021).
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und bei der Beförderung in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.
Die Erst- und Auffrischungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung. Den Schulungen werden die als Verwaltungsvorschrift erlassenen Kurspläne der jeweiligen IHK zugrunde gelegt.
Die Schulungen für Gefahrgutfahrer werden von der IHK auf Antrag unter bestimmten personellen und sachlichen Voraussetzungen anerkannt.
Hier erfolgt auch die Beratung zu den Anforderungen bei Beförderungen gefährlicher Güter nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften, weiterhin wird informiert über die
  • Anerkennung zur Durchführung von Schulungen für Gefahrgutfahrer,
  • Anforderungen an Veranstalter der Schulungen und Fahrzeugführer,
  • Schulungssysteme sowie -termine und
  • Durchführung der IHK-Prüfungen.

Schulungen Basis- und Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer

Schulungssystem
Die Erstschulung besteht aus folgenden Kursen und vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten):
Die Auffrischungsschulung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 295 KB) besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer und umfasst acht Unterrichtseinheiten Theorie und vier Unterrichtseinheiten praktische Übungen.
Eine Liste der von der IHK Niederbayern anerkannten Schulungsveranstalter steht Ihnen nachfolgend als PDF-Download zur Verfügung:
Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken und in loser Schüttung
Führer von
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden,
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu einem Kubikmeter befördert werden,
  • Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum bis zu einem Kubikmeter oder
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum bis zu drei Kubikmeter auf einer Beförderungseinheit befördert werden,
müssen an einer von der IHK Niederbayern anerkannten Schulung teilgenommen und die IHK-Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Beförderung gefährlicher Güter in Tanks
Führer von Fahrzeugen oder MEMU (englisch "Mobile Explosives Manufacturing Unit" zu deutsch "Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Exlosivstoff") mit denen die gefährlichen Güter in
  • fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum größer ein Kubikmeter
  • Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum größer ein Kubikmeter
  • Tankcontainern, ortsbeweglichen (multimodalen) Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum größer drei Kubikmeter
befördert werden, benötigen eine anerkannte Schulung und eine IHK-Prüfung für den Basiskurs und den Aufbaukurs Tank. Dies gilt auch bei Beförderungen gefährlicher Güter in leeren ungereinigten Tanks.
Beförderung von explosiven Stoffen
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung der Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände). Davon ausgenommen sind Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S. Die Fahrzeugführer müssen damit an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.
Beförderung von radioaktiven Stoffen
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung der Klasse 7 (radioaktive Stoffe). Die Fahrzeugführer müssen an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.
Befreiung von der Schulungspflicht
Die Fahrzeugführer, die Versandstücke transportieren, sind von der Schulungspflicht befreit, sofern
  • Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,
  • die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden,
  • die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 oder 3.5 ADR zutreffen (in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackte gefährlicher Güter),
  • Sondervorschriften nach dem ADR in Anspruch genommen werden.

Auffrischungsschulungen (Verlängerung) für Gefahrgutfahrer

Die Auffrischungsschulung besteht für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer aus einem Kurs und muss in Intervallen von fünf Jahren wiederholt werden. Die Auffrischungsschulung und Prüfung kann bereits innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen.

Prüfungen

Durchführung der Prüfungen
Die IHK Niederbayern setzt Zeit und Ort der Prüfung fest. Im Einverständnis mit der IHK kann die Prüfung auch direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters erfolgen. Die Prüfung wird von einem Beauftragten der IHK durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit für den Basiskurs 70 Euro, für den Aufbaukurs 60 Euro sowie für die Auffrischung 40 Euro.
Prüfungsdauer
Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:
  • Basiskurs: 45 Minuten
  • Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
Im Rahmen der Auffrischungsschulung:
  • Auffrischungsprüfung: 30 Minuten.
Wiederholungsprüfungen
Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu.

Ausstellen der ADR-Schulungsbescheinigungen

Nach der Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener Prüfung erteilt oder erweitert die IHK die ADR-Schulungsbescheinigung über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren.