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Eine kurze Zusammenfassung der notwendigen Schritte in die Selbstständigkeit im Gastgewerbe finden Sie in unserem Merkblatt zur Existenzgründung im Hotel- und Gaststättengewerbe. Falls Sie Alkohol ausschenken möchten und keine Abschlussprüfung in bestimmten staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nachweisen können, ist ein Nachweis über die Teilnahme beim Gaststättenunterrichtungsverfahren verpflichtend. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie auch die Beratungsmöglichkeit der IHK Niederbayern für Existenzgründer.
Lebensmittelhygiene HACCP
Das IHK-Portal bietet praxisnah, pragmatisch und betriebsgerecht Unterstützung im Umgang mit Lebensmittelhygiene. Zusätzliche Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Checklisten, häufig gestellten Fragen und Fachbegriffen runden das Bild ab.
Allergenkennzeichnung
Betriebe müssen Informationspflichten hinsichtlich Kennzeichnung von Zutaten, Allergenen, Darstellungsform, Platzierung etc. einhalten.
Jeder, der in Deutschland öffentlich Musik wiedergibt, muss dies bei der GEMA anmelden. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise im Gastraum Hintergrundmusik oder bei Veranstaltungen Coverbands organisieren.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Internetseite der GEMA.
GEZ
Betriebsstätten sind in Deutschland bei der GEZ beitragspflichtig. Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist, wie z.B. ein Restaurant.
Die Webseite zum Rundfunkbeitrag enthält zielgruppenspezifische Informationen, die laufend angepasst werden. Dort sind auch ein Online-Beitragsrechner, Erfassungsbögen und ein Kontaktformular zu finden.
Aushangpflichten im Gastgewerbe
Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG) muss gut sichtbar und lesbar veröffentlicht werden (Sehen Sie im Anhang unter “weitere Informationen”). Der DIHK hat einen aktuellen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz für den verpflichtenden Aushang in Gastronomiebetrieben erstellt.
Am Eingang des Gastbetriebs muss ein Preisverzeichnis als Aushang der Getränke- und Speisekarten angebracht werden.
Aushang- bzw. auslagepflichtige Gesetze für beschäftigte Arbeitnehmer müssen den Arbeitnehmern zugänglich gemacht werden.