Sie befinden sich auf der Seite der IHK Niederbayern.
Möchten Sie diese Seite in einem Cookie als Ihre Heimat-IHK setzen?
Sie befinden sich auf der Seite der IHK Niederbayern.
Bisher ist die als Ihre Heimat-IHK hinterlegt. Wollen Sie die Seite der IHK Niederbayern in einem Cookie
als Ihre neue Heimat-IHK setzen?
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Unternehmen aus der Tourismusbranche bei der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen mit verschiedenen Förderprogrammen. Die Abwicklung erfolgt für Niederbayern durch die Regierung von Niederbayern in Landshut.
Auf der Seite des STMI können die Formulare für dieFörderanträgeheruntergeladen werden. In jedem Fall empfiehlt sich vor Antragsstellung eine Kontaktaufnahme bei der Regierung von Niederbayern.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab 10 Betten; bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus können in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe gefördert werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf 200.000 Euro, im sonstigen Fördergebiet 500.000 Euro.
Abb: Räume mit besonderen Handlungsbedarf in Niederbayern:
Lkr. Rottal-Inn, Freyung-Grafenau, Regen, Passau, St. Passau und aus DEG: Aholming, Außernzell, Bernried, Buchhofen, Grafling, Grattersdorf, Iggensbach, Künzing, Oberpöring, Schöllnach, Wallerfing, Winzer und aus SR-Bog Falkenfels, Haibach, Irlbach, Loitzendorf, Perasdorf, Rattenberg, Stallwang, Straßkirchen und aus LA: Aham und aus DGF: Simbach
und aus KEH: Biburg, Essing, Ihrlerstein
Investitionsförderung „Qualität und Gastlichkeit“
Mit dem Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB) sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden.
Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.
Obwohl Rastplätze für Bootsfahrer, Freizeiteinrichtungen für Schlechtwetter und kleine lokale Museen beziehungsweise lokale Geschichtsmuseen als einnahmegenerierend gewertet werden, gelten sie trotzdem nicht als beihilferelevant und können somit gefördert werden.