Digitale Signatur
Digitale Signatur
Die digitale Signatur ersetzt bei elektronischen Dokumenten eine handschriftliche Unterschrift. Die Digitale Signaturkarte ist eindeutig an eine natürliche Person gebunden.
Verwendungsbeispiele der Digitalen Signaturkarte
- Elektronischer Abfallbegleitschein
- Elektronisches Ursprungszeugnis/eUZ (in Ausnahmefällen)
- Sachverständige
- Emissionshandel
- Verpackungsverordnung
- Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen/E-Vergabe
- Online-Mahnverfahren
- Schutzrechtsanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
So funktioniert die Registrierung
Die Beantragung einer Digitalen Signaturkarte wird über das PostIdent-Verfahren abgewickelt, zur Ausstellung ist eine persönliche Identifizierung erforderlich.
Im PostIdent-Antrag füllt der Antragsteller selbständig das Formular online aus, bringt die erforderlichen Anlagen bei (Ausweiskopie etc.) und geht dann mit diesen Unterlagen zur Post, um sich identifizieren zu lassen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Wenn Sie bereits eine bestehende IHK-Signaturkarte besitzen und eine Folgekarte beantragen wollen, so können Sie dies eigenständig vornehmen.
Ca. 6 Wochen vor Ablauf erhalten Sie eine automatisierte Email, wo Sie Ihre Folgekarte bestellen können.
Wenn Sie bereits zwei Mal selbst eine Folgekarte beantragt haben, ist erneut eine persönliche Identifikation notwendig.
Ca. 6 Wochen vor Ablauf erhalten Sie eine automatisierte Email, wo Sie Ihre Folgekarte bestellen können.
Wenn Sie bereits zwei Mal selbst eine Folgekarte beantragt haben, ist erneut eine persönliche Identifikation notwendig.
Wichtiger Hinweis zur Digitalen Signaturkarte
Wenn Sie eine Folgekarte für das eUZ beantragen oder erstmalig eine Signaturkare bestellen, beachten Sie bitte, dass das elektronische Ursprungszeugnis nur mit einer IHK-Signaturkarte und nicht mit den neuen D-TRUST Karten genutzt werden kann.