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Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Die Forschungszulage kurz erklärt

Innovation ist einer der zentralen Schlüsselfaktoren des wirtschaftlichen Erfolgs. Denn nur mit Innovation lässt sich eine international führende Wettbewerbsposition halten. Doch es bleibt keine Zeit, sich als Wirtschaftsstandort auf den bisher erreichten Lorbeeren auszuruhen – das Innovationstempo steigt und die Produktlebenszyklen werden kürzer.
Daher wurde in Deutschland die Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Ziel dieses sich von „klassischen“ Projektförderungen unterscheidenden Programms ist es, Innovationsinitiativen möglichst einfach und beispielsweise unabhängig von Unternehmensgrößen zu unterstützen.
Eine schnelle Übersicht erhalten Sie mit einem Erklärvideo. Dort werden die wichtigsten Eckpunkte zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kurz und knapp in vier Minuten erläutert.

Förderbereiche

Gerade kleinere Unternehmen und solche ohne eigene Forschungsabteilung sollen durch die Forschungszulage einen Anreiz zum Einstieg in Forschung und Entwicklung (FuE) erhalten. Gefördert werden daher eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtung/­en für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen). Der Forschungsbegriff ist dabei weit gefasst – im Rahmen der weiteren Bedingungen der Programmrichtlinie sind darunter neben Grundlagenforschung auch industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklung einzuordnen. Eine Eingrenzung auf bestimmte Themenbereiche ist nicht gegeben.

Förderung

Im Rahmen der Forschungszulage werden im Wesentlichen Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Auftragsforschung für FuE-Vorhaben gefördert:
  • Forschungszulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für die Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben betraut sind.
  • Auftragsforschung kann mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme gefördert werden.
  • Maximal können Kosten in Höhe von 2 Millionen Euro angegeben werden – mit einer maximalen Forschungszulage von 500.000 Euro jährlich.
  • Für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage sogar 4 Millionen Euro jährlich, maximalen Forschungszulage von bis zu einer Million Euro pro Jahr möglich ist.
Die Forschungszulage wird mit der nächsten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer verrechnet. Daher ist es hilfreich, den Antrag auf Forschungszulage möglichst zeitnah und idealerweise vor der Abgabe der Steuererklärung zu stellen. Ergibt die Steuerklärung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt.

Antragsberechtigung

Die steuerliche Forschungsförderung stellt einen wichtigen neuen Baustein in der Innovationsförderung in Deutschland dar – in Ergänzung zur bewährten Projektförderung. Deshalb greift die Forschungszulage auch nur, wenn die Personalkosten eines Forschungsvorhabens nicht im Rahmen anderer Förderungen unterstützt werden. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Anders als bei der klassischen, direkten Projektförderung besteht allerdings ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.
Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer­- und des Körperschaftsteuer­gesetzes, die nicht von der Besteuerung befreit sind und FuE-Vorhaben durchführen. Auch Unternehmen jenseits der Gewinnzone – z. B. Start­ups oder Unternehmen in Erneuerungs­- oder Krisensituationen – können die Zulage bean­spruchen.

Programmabwicklung

Die Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird über ein zweistufiges Verfahren von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den zuständigen Finanzämtern abgewickelt.
Bevor ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden kann, muss eine Bescheinigung darüber vorliegen, dass das Unternehmen ein förderfähiges FuE-Vorhaben durchführt. Diese Bescheinigung erhalten die Unternehmen mittels eines vollständig digitalisierten Verfahrens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Die eigentliche Zulage können die Betriebe selbst über das Portal "Mein ELSTER" beziehungsweise über den Steuerberater beantragen. Mit Blick auf mögliche Betriebsprüfungen ist es dabei sehr ratsam, aufgewendete Stunden für eingereichte FuE-Vorhaben zu dokumentieren. Unter „Weitere Informationen“ ist eine Übersicht zum Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt angefügt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem öffentlichen Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder zudem eine umfangreiche Stellungnahme zu verschiedenen (operativen) Fragestellungen veröffentlicht. Unter „Weitere Informationen“ ist es diesem Artikel angehängt.