Bildung und Qualifikation

Einstiegsqualifizierung

Ziel und Inhalte der Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) bereitet junge Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, auf die Ausbildung vor und öffnet im Anschluss oft die Tür zum gewünschten Ausbildungsplatz. Der Ausbildungsbetrieb hat die Gelegenheit, sich im Arbeitsumfeld über mehrere Monate hinweg ein Bild von einem potenziellen Kandidaten zu machen. Nach erfolgreichem Abschluss der Einstiegsqualifizierung erhält der Absolvent ein Zertifikat der IHK Niederbayern.
Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung verpflichten sich Unternehmen und Berufsschule dazu, erste Inhalte in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu vermitteln. Diese orientieren sich an den betrieblichen Ausbildungsplänen. Geschult werden neben den fachspezifischen auch die sozialen Kompetenzen der EQ-Praktikanten. Bei Fragen zum Thema Einstiegsqualifizierung helfen die Ausbildungsberater gerne weiter.
Weitere Informationen und Beispiele für Einstiegsqualifizierungen finden Sie unter https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/ausbildung/einstiegsqualifizierungen-5712.

Vertragsschluss und Vertragsdauer

Der Betrieb und der Bewerber für die Einstiegsqualifizierung schließen schriftlich einen Vertrag über sechs bis zwölf Monate. Bei Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben. Die IHK Niederbayern prüft den Vertrag, der zeitnah vorgelegt werden muss, und trägt ihn ein. Sie können unser Online-Portal “ServicePoint.Bildung” nutzen – wenn Sie bereits dafür Zugangsdaten haben – und digital den EQ-Vertrag abschließen. Ansonsten verwenden Sie bitte das Vertragsmuster. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB)

Vergütung, Förderung und Sozialversicherung

Im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird, gilt kein Mindestlohn. Der Arbeitgeber muss dem Praktikanten eine Vergütung von mindestens 262 Euro pro Monat bezahlen. Diese Summe erstattet die Agentur für Arbeit dem Betrieb. Das Entgelt wird im Vertrag festgelegt und vom Betrieb monatlich an den EQ-Praktikanten ausbezahlt. 
Der Förderantrag muss vor Beginn der Einstiegsqualifizierung bei der am Wohnort des EQ-Praktikanten ansässigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Dort wird auch zum Förderzeitraum und den Fördervoraussetzungen informiert. Weil das EQ-Praktikum eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist, übernimmt die Arbeitsagentur den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Einstiegsqualifizierung Plus

Eine Einstiegsqualifizierung kann um gezielte Maßnahmen zur Unterstützung ergänzt werden, etwa durch sozialpädagogische Betreuung oder Sütz- u. Förderunterricht (AsA). Ziel dieser Hilfen ist es, durch individuelle Förderung einen erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Je nach Bedarf erfolgt der Stützunterricht in Fachtheorie und -praxis und in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Leistungen und Angebote der ausbildungsbegleitenden Hilfen umfassen:
  • allgemeine Bildungsdefizite
  • Wissenslücken in Fachtheorie und -praxis
  • Probleme mit dem Lernen
  • Prüfungsängste
  • Sprachprobleme
  • Schwierigkeiten im sozialen Umfeld (Familie, Ausbildungsbetrieb, Berufsschule)
Auskünfte über die verschiedenen Träger der Assistenten Ausbildung (AsA) erteilt die Bundesagentur für Arbeit, die auch die Kosten trägt. Die Kurse finden in der Regel einmal wöchentlich nach der Arbeit beziehungsweise nach der Berufsschule statt und dauern jeweils drei Unterrichtseinheiten.