Bildung und Qualifikation
Zuständigkeiten nach Berufen
Die IHK Niederbayern ist zuständig für Berufsqualifikationen aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen bietet Ihnen eine gute Übersicht, welche weiteren Stellen für sonstige Berufsgruppen zuständig sind
Anerkennung weiterer Berufsabschlüsse
Untenstehend sind weitere Berufe mit Anerkennungsmöglichkeiten und die jeweils dafür zuständige Stelle aufgeführt.
Untenstehend sind weitere Berufe mit Anerkennungsmöglichkeiten und die jeweils dafür zuständige Stelle aufgeführt.
- Sozialpädagogen
- Sozialbetreuer, Pflegefachhelfer, Kinderpfleger, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilerziehungspflegehelfer, Heilpädagoge, Familienpflegehelfer
- Kindheitspädagogen
- Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer
- Weiterbildungen zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung nach der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
- Fachliche Weiterbildungen in akademischen Heilberufen, die durch die Heilberufekammern anerkannt sind (zum Beispiel Facharzt, Fachzahnarzt, Fachapotheker)
- Staatlich geprüfter technischer Assistent für Informatik, Staatlich geprüfter Techniker im jeweiligen Fachgebiet
- Ingenieur
- Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Beratender Ingenieur, Landschaftsplaner
- Lehrer
- Gymnastiklehrer, Sportlehrer im freien Beruf, Fachsportlehrer im freien Beruf mit staatlicher Prüfung
- Übersetzer, Dolmetscher
- Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Rechtspfleger
- Beamte
- Hochschulabschlüsse, die zu nicht reglementierten Berufen führen (zum Beispiel Mathematiker, Ökonom, Journalist)
- Handwerksberufe, die nicht in der Liste der IHK FOSA aufgeführt sind