Bildung und Qualifikation
Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Wer im Ausland berufliche Abschlüsse erworben hat und danach in der Bundesrepublik Deutschland als Vertriebener, Heimatvertriebener, Sowjetzonenflüchtling anerkannt worden ist oder nach dem 31. Dezember 1992 als Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, kann die von ihm erworbenen Abschlüsse auf ihre Gleichwertigkeit mit Prüfungsabschlüssen in Deutschland überprüfen lassen. Soweit es sich dabei um Abschlüsse handelt, die mit einem beruflichen Bildungsabschluss in Industrie, Handel oder Dienstleistungsgewerbe (nicht Handwerk) vergleichbar sein könnten, ist hierfür die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk der Aussiedler seinen Wohnsitz hat.
Die IHK Niederbayern informiert bei allen anderen Abschlüssen gerne über die jeweils zuständigen Institutionen.
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit benötigt die IHK Niederbayern folgende Unterlagen:
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des erworbenen Abschlusses (inklusive Notenverzeichnis als Anlage zum Diplom, falls nicht im Diplom enthalten)
- beglaubigte Übersetzung dieses Abschlusses
- beglaubigte Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
- Erklärung, dass der Antrag bisher bei keiner anderen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland gestellt wurde
Ansprechpartner und Beratung
Für eine individuelle Erstberatung stehen Ihnen die rechts aufgeführten Ansprechpartner der IHK Niederbayern gerne zur Verfügung. Die Berater vor Ort gehen zusammen mit den Antragstellern sämtliche Unterlagen durch und helfen bei der Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll.