Bildung und Qualifikation
Sie haben Fragen? Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu Fortbildungsprüfungen. Sollte noch etwas unklar sein, können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner wenden oder eine Mail schreiben.
FAQs zu Fortbildungsprüfungen
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Diese Liste wird laufend aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Allgemein
schriftliche Prüfung
- Darf ich mein Handy mit zur Prüfung bringen?
- Wann erfahre ich wo die schriftliche Prüfung stattfindet bzw. wann bekomme ich die Einladung?
- Welchen Taschenrechner darf ich in der Prüfung verwenden?
- Welche Hilfsmittel darf ich bei der Prüfung verwenden?
- Wo kann ich alte Prüfungsaufgaben, Rahmenstoffpläne und die IHK-Formelsammlung bestellen?
- Was muss ich am Prüfungstag mitnehmen?
- Muss ich den Zahlungsbeleg über die Prüfungsgebühr vorzeigen?
- Darf ich mich bei der schriftlichen Prüfung mit dem Reisepass ausweisen?
- Was darf ich in die Gesetzestexte schreiben? Darf ich Gesetzestexte ausgedruckt mitbringen?
- Was muss ich tun, wenn ich nicht an der Prüfung teilnehmen kann oder krank bin?
- Ich habe den Lehrgang abgebrochen - was muss ich beachten?
- Wann und wie bekomme ich meine Prüfungsergebnisse?
- Kann ich meine korrigierte Prüfung einsehen?
- Wie geht es weiter, falls ich eine Prüfung nicht bestehen sollte?
mündliche Prüfung
Ausbilderprüfung
- Ich habe bereits einen Fachwirteabschluss. Wie lange gilt die Freistellung für die schriftliche Ausbilderprüfung?
- Wie sieht ein Unterweisungsentwurf aus? Gibt es hierzu eine Vorlage?
- Wann muss ich den Unterweisungsentwurf abgeben?
- Kann ich selber einen Azubi für meine Unterweisung in der praktischen Prüfung mitbringen?
- Muss die Situation bei der Unterweisung direkt mit meinem Ausbildungsberuf in Verbindung stehen?
- Findet die praktische Ausbilderprüfung an mehreren Tagen statt?
- Wann werden die Ausbilderzeugnisse versandt?
- Welche Methode darf ich bei der praktischen Ausbilderprüfung anwenden?
- Gibt es eine Vorlage (Layout) für den schriftlichen Entwurf oder eine feste Seitenanzahl bei der vorzulegenden Ausfertigung?