Bildung und Qualifikation
Prüfertätigkeit in der IHK-Weiterbildung
Selbst prüfen, sich ehrenamtlich engagieren, Erfahrungen sammeln, die Weiterbildung des beruflichen Fach- und Führungskräftenachwuchses entscheidend mitgestalten und Verantwortung übernehmen? Wenn Sie dazu bereit sind, zögern Sie nicht und machen Sie mit! Wir brauchen Sie! Wir freuen uns, wenn Sie den entsprechenden Benennungsvordruck ausfüllen.
Die Rolle des Unternehmen
Als Unternehmen stellen Ihre Mitarbeiter als IHK-Prüfer frei und
- gestalten aktiv mit, indem Sie Wirtschaft selbst organisieren.
- leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung Ihres Fach- und Führungskräftebedarfs.
- engagieren sich für Ihre Region, erfahren positive gesellschaftliche Anerkennung und leben den „Ehrbaren Kaufmann“.
- sichern durch Ihre Unterstützung die hohe Qualität der IHK-Prüfungen – „Aus der Praxis, für die Praxis!“.
Ihre Rolle als Prüfer
- Sie stellen Ihre Fachkompetenz zur Verfügung,
- übernehmen Verantwortung und engagieren sich für den beruflichen Fach- und Führungskräftenachwuchs in Ihrer Region
- profitieren vom Netzwerk der IHK-Prüfer und bleiben zudem fachlich „am Ball“
- erweitern Ihr fachliches Wissen durch die Erfahrungen in den IHK-Prüfungen
- sichern als ganzheitlicher Bildungsexperte die hohe Qualität der IHK-Prüfungen
© Stock Adobe
Die Aufgaben eines IHK Prüfers
Zu den Aufgaben der Prüfungsausschüsse gehört die Feststellung, ob die Prüflinge über die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, um die vielfältigen Aufgaben einer Fach- bzw. Führungskraft in ihrem jeweiligen Bereich erfüllen zu können. Die Prüfungen werden auf Grundlage der jeweiligen Prüfungsverordnung durchgeführt. Siehe auch die Rechtsvorschrift für “Geprüfte Technische Industriemanager” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB).
Wie werde ich Prüfer bei der IHK?
Für die Abnahme der Fortbildungsprüfungen hat die IHK aufgrund des Berufsbildungsgesetzes Prüfungsausschüsse zu berufen, denen als Mitglied Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrer berufsbildender Schulen bzw. Erwachsenen-Weiterbildungseinrichtungen angehören müssen.
Auf der Arbeitgeberseite muss nicht unbedingt der „Chef“ selbst im Prüfungsausschuss mitmachen. Es können auch Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen werden.
Füllen Sie dazu den entsprechenden Benennungsvordruck aus.
Voraussetzungen für das Ehrenamt
Die Prüferinnen und Prüfer der IHK gewährleisten die hohe Qualität der Prüfungen sowie praxisgerechte Prüfungen. Neben der Bereitschaft, sich aktiv in das Prüfungsgeschehen einzubringen, sollten insbesondere Verantwortungsbewusstsein, menschliche Reife, pädagogisches Gespür, Urteilsvermögen und natürlich Sach- und Methodenkompetenz vorhanden sein. Von Vorteil ist eine langjährige Erfahrung als Fach- und Führungskraft. Siehe dazu unser Hinweisblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB) zur Sachkunde und Eignung von Prüfern.
Das Prüferamt – Zeitaufwand und Entschädigung
Wie stark man sich im Prüfungswesen engagieren möchte entscheiden Sie selbst. Durchschnittlich sind unsere Prüferinnen und Prüfer zwei bis drei Tage pro Jahr im Einsatz – je nachdem, wie oft sie Zeit haben und vom Arbeitgeber für dieses Ehrenamt freigestellt werden. Natürlich können Sie auch öfter prüfen.
Selbstverständlich unterstützen wir unsere ehrenamtlichen Prüfer. Zukünftige Prüfer werden von der IHK auf ihre neue Tätigkeit vorbereitet. I. d. R. werden Sie von den vorhandenen erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses „sanft“ in die Prüfungstätigkeit eingeführt. Außerdem wird von der IHK die Teilnahme an einem Prüferseminar angeboten.
Da die Prüfertätigkeit ein Ehrenamt ist, erhalten die Prüfer grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung. Wie ehrenamtliche Richter erhalten sie eine Entschädigung für Anwesenheitszeiten und Auslagen, wie Fahrtkosten, Porto und Telefon. Dadurch ist die IHK in der Lage, die Kosten für das Prüfungswesen im Interesse der Mitgliedsunternehmen niedrig zu halten.