Bildung und Qualifikation
Geprüfte Fachfrau / Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK
Ungebundene Versicherungsvermittler sowie Versicherungsberater benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung. Infos zur Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister.
Die Erlaubnis setzt auch die Sachkunde voraus. Sie kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Wer dies nicht kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann/zur geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen.
Prüfungstermine, Ablauf und Gebühren
Die Sachkundeprüfung kann an den folgenden Terminen bei der IHK Niederbayern abgelegt werden. Bitte nutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB), um sich für die Prüfung zu registrieren.
Prüfungstermine | Plätze verfügbar |
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10. und 11.10.2024 in Passau | belegt |
07. und 08.11.2024 in Passau | belegt |
13. und 14.03.2025 in Passau | Plätze verfügbar |
10. und 11.04.2025 in Passau | Plätze verfügbar |
12. und 13.06.2025 in Passau | Plätze verfügbar |
10. und 11.07.2025 in Passau | Plätze verfügbar |
09. und 10.10.2025 in Passau | Plätze verfügbar |
13. und 14.11.2025 in Passau | Plätze verfügbar |
Inhalte der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Konkrete Hinweise zu den Inhalten der Prüfung enthält der DIHK Rahmenplan.
Schriftlicher Prüfungsteil:
- rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung
- sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge, staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge
- Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
- verbundene Hausratversicherung, verbundene Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Rechtsschutzversicherung
Praktischer Prüfungsteil:
Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (Rollenspiel): Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten kann. Dabei kann der Prüfungsteilnehmer zwischen den beiden Sachgebieten Vorsorge sowie Sach- und Vermögensversicherung wählen. Das Gespräch wird auf Grundlage einer Fallvorgabe durchgeführt.
Zeitlicher Ablauf der Prüfung:
Tag 1 | Tag 2 |
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Darüber hinaus zeigt diese Demo-Prüfung des BWV, wie der schriftliche Teil, der am PC stattfindet, aufgebaut ist und enhält einige Beispielfragen.
Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil kann nach § 4 Abs. 5 VersVermV stattfinden, wenn bereits eine Erlaubnis nach §34f, §34h oder §34i GewO vorliegt oder wenn bereits eine Sachkundeprüfung als Finanzanlagenvermittler oder Immobiliardarlehensvermittler erfolgreich absolviert worden ist.