Bildung und Qualifikation

Fachmann/-frau für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie

Weitere Informationen zum Beispiel zur Eintragung des Ausbildungsvertrages, der Eintragungsbestätigung oder der Prüfungsanmeldung finden Sie auf unserer FAQ-Seite zu ServicePoint.Bildung.
Bei den Fachleuten für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie gibt es keine Zwischenprüfung, sondern die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.

Termine Abschlussprüfung Teil 1

Das Prüfungsergebnis aus Teil 1 wird bei Bestehen der Abschlussprüfung nach Teil 2 im Prüfungszeugnis aufgeführt.
Prüfung
schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbeginn
Winter 2024
26. Nov. 2024
08:00 Uhr
Sommer 2025
6. Mai 2025
08:00 Uhr
Die praktischen Abschlussprüfungen Teil 1 finden statt:
  • Frühjahrsprüfung: im April bzw. Mai eines Jahres
  • Herbstprüfung: im November bzw. Dezember eines Jahres
Die IHK Niederbayern informiert auf ihrer Website über die aktuellen praktischen Prüfungstermine.

Termine Abschlussprüfung Teil 2

Prüfung
schriftliche Prüfung
Prüfungsbeginn
Winter 2024
27. Nov. 2024
08:00 Uhr
Sommer 2025
7. Mai 2025
08:00 Uhr
Die mündlich/praktischen Prüfungen finden statt:
  • Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
  • Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres
Informationen zu den aktuellen mündlichen und praktischen Prüfungsterminen finden Sie hier.

Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Abschlussprüfung Teil 1
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Produktion und Service (schriftlich)
60 Minuten
Produktion und Service (praktisch)
90 Minuten
Abschlussprüfung Teil 2
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
schriftliche Prüfung
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung
90 Minuten
Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
praktische Prüfung
Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice
240 Minuten
mündliche Prüfung
Teamkommunikation und Gesprächsführung
30 Minuten

Zusatzqualifikation “Bar und Wein”

Inhalt der Zusatzqualifikation gem. § 31 der Ausbildungsordnung “Fachmann/-frau für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie”
  • (1) Über das in § 6 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
  • (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 4 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Prüfung der Zusatzqualifikation gem. § 32 der Ausbildungsordnung “Fachmann/-frau für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie”
  • (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
  • (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 4 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
  2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
  3. Lagerbestände zu kontrollieren,
  4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
  5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
  6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
  7. Weine fachgerecht zu servieren und
  8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
  • (4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
  1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
  2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.

    Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt.
  • (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
  • (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens “ausreichend” bewertet worden ist.
Im Rahmen der Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal “ServicePoint.Bildung” zur Abschlussprüfung Teil 2 haben Ausbildungsbetriebe bzw. Prüflinge die Möglichkeit anzugeben, ob eine Prüfung in der Zusatzqualifikation gewünscht ist. Falls ja, wird die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung gegeben. Nach der verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit € 190,-- € fällig.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2

Informationen finden Sie hier.