Bildung und Qualifikation

Weiterbildungsstipendium

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und nicht älter als 25 Jahre sind, können Sie im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten Mittel in das Weiterbildungsstipendium (vormals "Begabtenförderung Berufliche Ausbildung") aufgenommen werden. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht.
Sollten Sie zu den Prüfungsbesten gehören und beispielsweise einen Abschluss im Bereich der beruflichen Aufstiegsfortbildung anstreben (Meister, Fachwirt oder Ähnliches), können Sie sich über Fördermöglichkeiten in der Aus- und Weiterbildung informieren.