Bildung und Qualifikation
Werkstoffprüfer/-in
Werkstoffprüfer/-innen werden in ganz unterschiedlichen Industriezweigen, aber auch in branchenübergreifenden Dienstleistungsunternehmen oder in Prüfinstituten und Forschungseinrichtungen ausgebildet. Ab dem dritten Ausbildungsjahr kann eine von vier Fachrichtungen ausgewählt werden: Metalltechnik, Kunststofftechnik, Wärmebehandlungstechnik oder Systemtechnik. Alle Materialien, Produkte und Anlagen müssen zunehmend hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen, angefangen bei kleinen Werkstoffproben bis hin zu großen Kraftwerksanlagen. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 ½ Jahre.
Berufliche Fähigkeiten
Fachrichtung Metalltechnik
- Ändern und Beurteilen von Werkstoffeigenschaften
- Ermitteln mechanisch-technologischer Werkstoffeigenschaften
- Durchführen metallografischer Untersuchungen
- Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren
- Ermitteln sonstiger Werkstoff- und Produkteigenschaften
- Analysieren von Fehlerursachen
Fachrichtung Kunststofftechnik
- Einordnen von Aufbau und Struktur von Kunststoffen
- Beurteilen der Eigenschaften von Kunststoffen
- Unterscheiden und Anwenden von Verarbeitungsverfahren für Kunststoffe
- Ermitteln mechanisch-technologischer Eigenschaften von Kunststoffen
- Ermitteln thermischer, physikalisch-chemischer und morphologischer Eigenschaften von Kunststoffen
- Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren
- Analysieren von Fehlerursachen
Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik
- Beurteilen von Änderungen der Werkstoffeigenschaften
- Planen und Festlegen betrieblicher Arbeits- und Prüfabläufe
- Auswählen von Wärmebehandlungsverfahren
- Vorbereiten und Bedienen von Wärmebehandlungsanlagen
- Nachbehandeln und Freigeben wärmebehandelter Teile
- Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften
- Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren
- Analysieren von Fehlerursachen
Fachrichtung Systemtechnik
- Unterscheiden von Beanspruchungen und Fehlerarbeiten in technischen Systemen
- Vorbereiten von Prüfeinsätzen in technischen Systemen
- Vorbereiten von Prüfarbeitsplätzen in technischen Systemen
- Durchführen von Prüfverfahren und -prozessen im Einsatzgebiet und Umsetzen von Anforderungen des Qualitätsmanagements
- Analysieren von Prüfergebnissen
- Durchführen von Maßnahmen nach Prüfungen
- Dokumentieren des technischen Systemzustandes
- Analysieren von Fehlerursachen.
Inhalte der Berufsausbildung
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz.
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig zu den Prüfungsterminen.