Bildung und Qualifikation

Verkäufer/-in

Die neue Verordnung zum/zur Verkäufer/Verkäuferin und zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel trat zum 1. August 2017 in Kraft.

Ausbildungsdauer

Verkäufer/-in: 2 Jahre
Kaufmann/-frau im Einzelhandel: 3 Jahre
Die wichtigsten Eckpunkte
  • Die Ausbildungsinhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre bleiben bei den beiden Berufen „Verkäufer/in“ und „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ identisch.
  • Es bleibt bei der klassischen Prüfungsstruktur von Zwischen- und Abschlussprüfung im Beruf „Verkäufer/in und beim Beruf „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ bei der Gestreckten Abschlussprüfung (Teil 1 und Teil 2).
  • Weiterhin sind die schriftlichen Prüfungsbereiche der Verkäuferprüfung identisch mit den Prüfungsbereich von Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung für die Kaufleute im Einzelhandel.
  • Deshalb kann auch die erfolgreiche Verkäuferprüfung bei einem Anschlussvertrag im Beruf „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ als Prüfungsleistung Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel angerechnet werden.

Änderung

Die Wahlqualifikationen wurden inhaltlich überarbeitet und erhalten neue Bezeichnungen.
In den ersten beiden Ausbildungsjahren ist eine Wahlqualifikation aus 4 vorgegebenen Wahlqualifikationen auszuwählen. Sinnvoll ist es, die ausgewählte Wahlqualifikation nicht in einem Seminarblock von 12 Wochen zu vermitteln, sondern bedarfs- und anlassbezogen in betriebspraktischen Etappen.
  1. Sicherstellung der Warenpräsenz,
  2. Beratung von Kunden,
  3. Kassensystemdaten und Kundenservice und
  4. Werbung und Verkaufsförderung.
Im dritten Ausbildungsjahr sind zusätzlich drei Wahlqualifikationen aus weiteren 8 Wahlqualifikationen auszuwählen, davon mindestens eine der ersten drei. Maßgebendes Auswahlkriterium für den Betrieb sollte vor allem die absehbaren Einsatzmöglichkeiten im Betrieb bei der Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis sein.
  1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen,
  2. Beschaffung von Waren,
  3. Warenbestandssteuerung,
  4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
  5. Marketingmaßnahmen,
  6. Onlinehandel,
  7. Mitarbeiterführung und –entwicklung und
  8. Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit.
Erwähnenswert ist vor allem die neue Wahlqualifikation „Onlinehandel“, mit der nunmehr auch Einzelhandelsbetriebe mit Onlineshop den Fachkräftenachwuchs noch passgenauer ausbilden können. Die bisherige Wahlqualifikation „IT-Anwendungen“ entfällt.

Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig zu den Prüfungsterminen.