Bildung und Qualifikation
Verkäufer/-in
Die neue Verordnung zum/zur Verkäufer/Verkäuferin und zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel trat zum 1. August 2017 in Kraft.
Ausbildungsdauer
Verkäufer/-in: 2 Jahre
Kaufmann/-frau im Einzelhandel: 3 Jahre
Die wichtigsten Eckpunkte
- Die Ausbildungsinhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre bleiben bei den beiden Berufen „Verkäufer/in“ und „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ identisch.
- Es bleibt bei der klassischen Prüfungsstruktur von Zwischen- und Abschlussprüfung im Beruf „Verkäufer/in und beim Beruf „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ bei der Gestreckten Abschlussprüfung (Teil 1 und Teil 2).
- Weiterhin sind die schriftlichen Prüfungsbereiche der Verkäuferprüfung identisch mit den Prüfungsbereich von Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung für die Kaufleute im Einzelhandel.
- Deshalb kann auch die erfolgreiche Verkäuferprüfung bei einem Anschlussvertrag im Beruf „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ als Prüfungsleistung Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel angerechnet werden.
Änderung
Die Wahlqualifikationen wurden inhaltlich überarbeitet und erhalten neue Bezeichnungen.
In den ersten beiden Ausbildungsjahren ist eine Wahlqualifikation aus 4 vorgegebenen Wahlqualifikationen auszuwählen. Sinnvoll ist es, die ausgewählte Wahlqualifikation nicht in einem Seminarblock von 12 Wochen zu vermitteln, sondern bedarfs- und anlassbezogen in betriebspraktischen Etappen.
- Sicherstellung der Warenpräsenz,
- Beratung von Kunden,
- Kassensystemdaten und Kundenservice und
- Werbung und Verkaufsförderung.
Im dritten Ausbildungsjahr sind zusätzlich drei Wahlqualifikationen aus weiteren 8 Wahlqualifikationen auszuwählen, davon mindestens eine der ersten drei. Maßgebendes Auswahlkriterium für den Betrieb sollte vor allem die absehbaren Einsatzmöglichkeiten im Betrieb bei der Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis sein.
- Beratung von Kunden in komplexen Situationen,
- Beschaffung von Waren,
- Warenbestandssteuerung,
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- Marketingmaßnahmen,
- Onlinehandel,
- Mitarbeiterführung und –entwicklung und
- Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit.
Erwähnenswert ist vor allem die neue Wahlqualifikation „Onlinehandel“, mit der nunmehr auch Einzelhandelsbetriebe mit Onlineshop den Fachkräftenachwuchs noch passgenauer ausbilden können. Die bisherige Wahlqualifikation „IT-Anwendungen“ entfällt.
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig zu den Prüfungsterminen.