Bildung und Qualifikation
Musikfachhändler/-in
Musikfachhändler/-innen arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche, in der Musikindustrie und bei Instrumentenherstellern. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Berufliche Qualifikationen
Musikfachhändler/-innen
- verkaufen insbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger,
- informieren und beraten Kunden, vorwiegend Musiker und Musikinteressierte, über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien, Tonträger,
- verkaufen fachbezogene Waren und Dienstleistungen sowie andere Erzeugnisse,
- nutzen bei ihrer Tätigkeit Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern,
- berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte,
- wenden fachbezogen Bibliographien und Nachschlagewerke an,
- wirken bei der Sortimentsgestaltung mit unter Berücksichtigung der Marktentwicklung,
- wirken bei Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit, platzieren und präsentieren Waren,
- wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit,
- führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab,
- kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie,
- wirken bei der Personaleinsatzplanung mit,
- arbeiten team-, kunden-, service- und prozessorientiert.
Inhalte der Berufsausbildung
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig zu den Prüfungsterminen.