Beratung und Service

Methoden der Unternehmensbewertung

Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich einige Bewertungsmethoden bewährt und durchgesetzt. Grundsätzlich sollte festgehalten werden, dass jede Unternehmensbewertung dem Ansatz des Methodenpluralismus folgen sollte, um eine verlässliche Aussage über den tatsächlichen Wert des Unternehmens treffen zu können.
Grob lassen sich dabei die nachfolgenden methodischen Ansätze unterscheiden. Es wird vorab darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle lediglich ein Überblick über die verschiedenen Methoden geboten wird.

Substanzwertverfahren

Das Substanzwertverfahren (Beispielrechnung) spielt bei der Unternehmensbewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht kaum eine Rolle. Für steuerliche Zwecke stellt der Wert, der nach diesem Verfahren ermittelt wird, stets den Mindestwert dar.
Außerdem hat die Substanz Bedeutung für die Besicherung von Bankdarlehen. Er wird ermittelt als Summe der im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden. Dabei wird betriebsnotwendiges Vermögen mit den Wiederbeschaffungskosten bewertet und nicht betriebsnotwendiges Vermögen mit dem zu erzielenden Veräußerungspreis. Maßgeblich ist der Markt- und nicht der Bilanzwert. Im ersten Schritt wird zunächst das betriebsnotwendige Vermögen (wie beispielsweise Warenbestand, Fuhrpark, Maschinen) auf Basis der Inventarliste einzeln bewertet. Dazu werden die einzelnen Gegenstände nach Ihrem Wiederbeschaffungskosten beurteilt. Von dem so ermittelten Wert sind die zu übernehmenden Schulden abzuziehen. Das Ergebnis ist der so genannte Teilreproduktionswert. Die Inventarliste enthält weder die immateriellen Wirtschaftsgüter (beispielsweise Patente, Software) noch den Firmenwert (Kunden- und Lieferantenbeziehung, Image, Know-How der Mitarbeiter). Daher muss im zweiten Schritt überlegt werden, wie die immateriellen Wirtschaftsgüter und der Firmenwert rekonstruiert werden können. Für die Ermittlung ist man hierbei allerdings auf Schätzungen angewiesen, für die es jedoch keine anerkannten Methoden gibt. Werden die immateriellen Werte hinzugerechnet, ergibt sich der Vollreproduktionswert.

Ertragswertverfahren: Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens

Beim Ertragswertverfahren (Beispielrechnung) wird der Unternehmenswert auf Basis der zukünftigen Einnahmenüberschüsse ermittelt. Entscheidend ist, welche Erträge das Unternehmen in den nächsten Jahren erwirtschaften kann, um somit den investierten Kaufpreis mittelfristig abzudecken. Die Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit sind bei einer Unternehmensnachfolge von wesentlicher Bedeutung. Der Nachfolger muss aus den erwirtschafteten Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderlichen Investitionen, sondern auch Zins- und Tilgungszahlungen aus der Kaufpreisfinanzierung leisten.
Die Ertragswertmethode berücksichtigt die Anlagealternativen des Käufers, der mit seinem Kapital entweder das Unternehmen erwerben oder sein Geld am Kapitalmarkt anlegen kann. Als Grundlage der Unternehmensbewertung werden die Betriebsergebnisse der letzten drei Vergangenheitsjahre, des laufenden Geschäftsjahres sowie die Planzahlen der nächsten zwei Jahre herangezogen. Hierbei sollten die Gewinne vor Steuern, aufgrund unterschiedlicher individueller steuerlicher Rahmenbedingungen, gewählt werden.
Dabei werden sowohl die Chancen und Risiken als auch die Stärken und Schwächen den Unternehmens analysiert und bei der Entwicklung einer Zukunftsprognose berücksichtigt.
Über diesen Analyseprozess werden im Rahmen ertragsorientierter Unternehmens-Bewertung drei Kernaussagen definiert:
  1. Welcher Gesamtgewinn kann zukünftig erwirtschaftet werden?
  2. Mit welchem Risiko ist diese Gewinnerzielung zukünftig behaftet?
  3. Welcher Teil des Gesamtgewinns ist zukünftig an den Unternehmensinhaber nachhaltig auszahlungsfähig?

Marktwertmethode und weitere Verfahren

Dritter Ansatz zur Wertermittlung ist der Marktwert, der sich letztlich aus dem Spiel von Angebot und Nachfrage als Gleichgewichtspreis ergibt. Bei börsennotierten Unternehmen ist dies der Börsenwert. Bei anderen Unternehmen können börsennotierte Unternehmen oder in jüngster Vergangenheit übertragene Unternehmen Anhaltspunkte für die vergleichsorientierte Wertermittlung geben. In der Literatur stößt man außerdem häufig auf die Begriffe "Mittelwert" und "Stuttgarter Verfahren". Die sogenannte Mittelwertmethode berechnet den Unternehmenswert als arithmetisches Mittel aus Ertrags- und Substanzwert. Es wird meist nur dann angewendet, wenn der Ertragswert größer ist als der Substanzwert. Die Mittelwertmethode wird auch häufig als Praktikerverfahren bezeichnet. Der Mittelwert wird errechnet, indem man Substanz- und Ertragswert gewichtet und addiert. Oft wird in der Praxis hierfür fälschlicherweise synonym der Begriff "Stuttgarter Verfahren" verwendet. Das Stuttgarter Verfahren ist ein Bewertungsverfahren, welches häufig bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern angewendet wurde. Das Stuttgarter Verfahren wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts abgeschafft, da es als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz gilt.

Bewertung durch die Berater

Die Unternehmensbewertung hängt von vielen Faktoren ab und auch die Wahl des Verfahrens ist nicht immer eindeutig. Das Ertragswertverfahren ist deutscher Standard und gilt neben der DCF-Methode nach heute herrschender Meinung unter finanziellen Zielsetzungen als das einzig theoretisch richtige Verfahren zur Unternehmensbewertung. Dies wird damit begründet, dass der Unternehmenskäufer keinen Preis zahlen wird, bei dem sich der investierte Kaufpreis nicht genügend verzinst. Jedoch lassen sich auch mit dem Ertragswertverfahren grundsätzlich nur Tendenzaussagen erzielen. So besteht Unsicherheit über den richtig angesetzten Kapitalisierungszinsfuß und über die Höhe der künftigen Erträge. Die Gewinne des Vorgängers können hier nur einen Anhaltspunkt für den Erfolg des Nachfolgers geben, da die Wettbewerbsverhältnisse sich im Laufe der Zeit ändern können, oder die unternehmerischen Fähigkeiten des Verkäufers und des Käufers variieren. Ein weiteres Problem ist die wenig realistische Annahme zeitlich unbefristet zu erzielender Erträge. Somit führt eine Unternehmensbewertung auf dieser Basis zu vergleichsweise hohen Kaufpreisforderungen seitens des Verkäufers. Eine Lösung bietet eine weitere Berechnungsmöglichkeit des Ertragswertes nach dem sog. "Staffelverfahren". Durch die Staffelung wird einerseits eine Befristung der Kapitalisierung der zu erwartenden Unternehmenserträge erreicht, was der betrieblichen Praxis weitaus besser entspricht; zum anderen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass weiter in der Zukunft zu erwartende Erträge mit einem höheren Risiko behaftet und deshalb mit einem entsprechend höheren Kapitalisierungszinsfuß abzuzinsen sind.
Tool der Unternehmenswerkstatt
Die Unternehmenswerkstatt (UWD) ist ein kostenfreies Online-Portal, das seit Ende 2023 einen Online-Unternehmenswertrechner anbietet, der den Ertragswert berechnet. Bitte beachten Sie, dass bei der Ermittlung des Verkaufspreises unbedingt weitere individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB).