Beratung und Service

Förderprogramme für Bestandsunternehmen

Förderprogramme für Bestandsunternehmen werden in der Form von öffentlichen Darlehen von der LfA Förderbank Bayern und der KfW vergeben. Die Förderung besteht beispielsweise in einer Zinsvergünstigung und tilgungsfreien Anlaufzeiten für die Kredite. Bei einigen Angeboten übernimmt die Förderbank darüber hinaus für die Hausbank einen Anteil oder das gesamte Kreditausfallrisiko, denn oft sind die Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Der Antragsteller hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf diese Fördermittel.
Bei größeren Investitionen sollte immer geprüft werden, ob weitere Förderinstrumente wie etwa Zuschüsse möglich sind. In der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie sich zu Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU informieren. Dafür empfiehlt sich, die kostenlose Fördermittelberatung der IHK zu nutzen.

Das Hausbankprinzip

Die Antragstellung erfolgt nach dem Hausbankprinzip und somit ausschließlich über Kreditinstitute. Die Primärhaftung für die öffentlichen Kredite trägt in der Regel die Hausbank, so dass die Darlehen von der Hausbank nach banküblichen Aspekten vergeben werden. Die Hausbank prüft das Vorhaben und leitet bei Unterstützung des Projekts die Unterlagen an die LfA oder KfW weiter. Da die öffentlichen Darlehen als "Hilfe zur Selbsthilfe" gewährt werden, sind auch Eigenmittel einzusetzen, um einen ausgewogenen "Finanzierungsmix" zu erhalten.

Die Vorbeginnklausel

Der Antrag auf Gewährung eines öffentlichen Darlehens muss unbedingt vor Vorhabensbeginn beim Kreditinstitut gestellt werden. Es darf also noch kein der Ausführung zuzurechnender Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Bei Bauvorhaben darf noch kein Vertragsabschluss und bei Anschaffung von Maschinen und Einrichtungen die rechtverbindliche Bestellung erfolgt sein. Keine Verletzung des Vorhabensbeginns und damit unschädlich sind rechtliche und organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen, beispielsweise der Abschluss eines Miet- oder Gesellschaftsvertrages, soweit mit diesem Vertragsabschluss nicht sofort größere Zahlungspflichten entstehen.
Damit die Bank die Kreditwürdigkeit des Unternehmens prüfen kann, sollte ein schlüssiges Geschäftskonzept, der sogenannte , vorgelegt werden.