Beratung und Service
Beteiligungskapital
Wenn man ein Unternehmen gründen, dessen Wachstum vorantreiben oder auch seine Nachfolge regeln will, können Beteiligungsgesellschaften der perfekte Partner sein. Wie genau das funktioniert, zeigt der Clip.
Beteiligungsformen
Bei direkten (offenen) Beteiligungen, zum Beispiel als Aktionär, Kommanditist oder GmbH-Gesellschafter erwirbt der Investor Anteile am Unternehmen und partizipiert damit am künftigen Wertzuwachs. Im Unterschied zum Darlehen fallen hier keine Zinszahlungen oder Tilgungen an.
Bei einer stillen Beteiligung gibt der Eigenkapitalgeber ein Darlehen an die Gesellschaft, das nicht besichert werden muss und mit einer Rangrücktrittserklärung versehen ist. Dadurch erhält das Darlehen Eigenkapitalcharakter. Charakteristisch für die stille Beteiligung ist, dass während der Laufzeit ein fester Zinssatz bezahlt wird. Darüber hinaus können vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten gewählt werden, wie zum Beispiel eine variable Verzinsung, die vom Ertrag abhängig ist, höhere Zinszahlungen zum Laufzeitende hin, oder die Beteiligung an einem Wertzuwachs des Unternehmens bei der Veräußerung von Anteilen. Auch die Beteiligung an Verlusten kann vereinbart werden, wobei dies nicht der Regelfall ist. Die Rechte der stillen Gesellschafter bezüglich der Mitwirkung, Information und Kontrolle werden meist individuell geregelt. Die stille Beteiligung ist grundsätzlich bei jeder Rechtsform möglich.
Bei beiden Beteiligungsformen wird normalerweise die Einlage am Ende des Beteiligungszeitraums (meist nach drei bis sieben Jahren) zurückgeführt. Dieser sogenannte "Exit" kann durch Rückzahlung aus der Liquidität, die während dieses Zeitraums angesammelt werden konnte, oder durch Verkauf von Anteilen an der Börse oder an strategische Investoren erfolgen.
Bei einer stillen Beteiligung gibt der Eigenkapitalgeber ein Darlehen an die Gesellschaft, das nicht besichert werden muss und mit einer Rangrücktrittserklärung versehen ist. Dadurch erhält das Darlehen Eigenkapitalcharakter. Charakteristisch für die stille Beteiligung ist, dass während der Laufzeit ein fester Zinssatz bezahlt wird. Darüber hinaus können vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten gewählt werden, wie zum Beispiel eine variable Verzinsung, die vom Ertrag abhängig ist, höhere Zinszahlungen zum Laufzeitende hin, oder die Beteiligung an einem Wertzuwachs des Unternehmens bei der Veräußerung von Anteilen. Auch die Beteiligung an Verlusten kann vereinbart werden, wobei dies nicht der Regelfall ist. Die Rechte der stillen Gesellschafter bezüglich der Mitwirkung, Information und Kontrolle werden meist individuell geregelt. Die stille Beteiligung ist grundsätzlich bei jeder Rechtsform möglich.
Bei beiden Beteiligungsformen wird normalerweise die Einlage am Ende des Beteiligungszeitraums (meist nach drei bis sieben Jahren) zurückgeführt. Dieser sogenannte "Exit" kann durch Rückzahlung aus der Liquidität, die während dieses Zeitraums angesammelt werden konnte, oder durch Verkauf von Anteilen an der Börse oder an strategische Investoren erfolgen.
Sonderform Business-Angel-Beteiligung
Was sind Business Angels? Als Business Angels gelten Menschen, die sich mit ihrem Geld und ihrer Erfahrung bei Existenzgründungen oder bei bestehenden Unternehmen einbringen. Im Unterschied zu Finanzinvestoren beteiligen sich Business Angels nicht nur finanziell am Erfolg eines vielversprechenden Unternehmens, sie werden aktiv im Unternehmen tätig. Ihr Ziel ist es, ihre Erfahrungen weiterzugeben, anderen ihre Kontakte nutzbar zu machen und damit aussichtsreiche Firmen zum Erfolg zu führen. Der Business Angel wird damit zum engen Partner des Unternehmens.
Basis für eine erfolgreiche Partnerschaft ist ein fairer und offener Umgang der beteiligten Personen miteinander. Beide Seiten sollten sich deshalb zunächst über ihre eigenen Vorstellungen klar werden. In einem zweiten Schritt ist zu klären, ob die jeweiligen Vorstellungen zueinander passen. Nur so kann es zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit kommen.
Welche Themen müssen geklärt sein, bevor der Kontakt zu einem Business Angel aufgenommen wird?
Wenn ein Unternehmer die Absicht hat, mit Business Angels zu kooperieren, sollte er für sich zunächst folgende Fragen beantworten, damit die Zusammenarbeit mit Business Angels erfolgreich verläuft:
Basis für eine erfolgreiche Partnerschaft ist ein fairer und offener Umgang der beteiligten Personen miteinander. Beide Seiten sollten sich deshalb zunächst über ihre eigenen Vorstellungen klar werden. In einem zweiten Schritt ist zu klären, ob die jeweiligen Vorstellungen zueinander passen. Nur so kann es zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit kommen.
Welche Themen müssen geklärt sein, bevor der Kontakt zu einem Business Angel aufgenommen wird?
Wenn ein Unternehmer die Absicht hat, mit Business Angels zu kooperieren, sollte er für sich zunächst folgende Fragen beantworten, damit die Zusammenarbeit mit Business Angels erfolgreich verläuft:
- Welche Chancen und Risiken beinhaltet mein Vorhaben/Unternehmen?
- Habe ich mein Konzept in Form eines Businessplans ausführlich dargestellt, so dass es auch für Dritte verständlich ist? (Hinweis: Weitere Informationen enthält unser Merkblatt "Business-Plan")
- Was erwarte ich von einem Business Angel?
- Welche Kenntnisse oder Kontakte sollte der Business Angel haben?
- Wie stark und in welchen Bereichen sollte sich ein Business Angel in meinem Unternehmen engagieren?
- Bin ich grundsätzlich bereit, bei der Gründung und Leitung meines Unternehmens eng mit einem Business Angel zusammenzuarbeiten?
- Bin ich mir meiner Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber dem Business Angel bewusst?
- Möchte ich den Business Angel wesentlich am Erfolg meines Unternehmens oder der Wertsteigerung beteiligen?
- Über welchen Zeitraum (kurz-, mittel-, langfristig) soll die Zusammenarbeit ausgerichtet werden?
- Welche rechtliche Form der Beteiligung wird angestrebt?
Der Firmenchef sollte diese Fragen sorgfältig und in Ruhe für sich beantworten. Auch ein noch so drängender Kapitalbedarf oder der noch so intensive Wunsch, einen Business Angel zu beteiligen, sollte nicht dazu verleiten, die Fragen nur oberflächlich zu prüfen. Wie erhalte ich Kontakt zu einem Business Angel?
Wenn der Unternehmer sich entschieden hat, einen Business Angel zu suchen und der Business Plan fertiggestellt ist, kann unter folgenden Internet-Adressen nach Kontakten gesucht und recherchiert werden:
- Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND), Initiative für junge innovative Unternehmen, Semperstraße 51, 45138 Essen, Tel.: 0201 89415-60, band@business-angels.de
- Munich Network – Netzwerk München e.V., Rosenheimer Straße 145 i, 81671 München, Tel.: 089 630253-0
- European Business Angels Network, Rue Vautier, 54, B-1050 Ixelles, Belgium, Tel.: 0032 (0) 26262062, info@eban.org
Vorteile, Nachteile und Ablauf einer Beteiligungsfinanzierung
Welche Vorteile hat die Beteiligungsfinanzierung?
Durch die höhere Eigenkapitalquote werden die Bonität und das Rating verbessert. Dies erweitert den künftigen Finanzierungsspielraum. Das zusätzliche Eigenkapital stärkt den Puffer in Wachstums- und Restrukturierungsphasen, so dass das Unternehmen schwankende oder unsichere Umsatzentwicklungen besser ausgleichen kann. Zusätzliches Know-how und neue Kontakte durch den Investor können wichtige Impulse für die Weiterentwicklung geben. Das Leistungsspektrum von Eigenkapitalgebern umfasst häufig die Ausarbeitung eines Finanzierungskonzepts, die Vorbereitung und Durchführung weiterer Finanzierungsrunden sowie die Auswahl und Beschaffung weiterer Investoren. Darüber hinaus begleiten die Investoren im Einzelfall auch die Erstellung von Unternehmensstrategie und Entwicklungskonzepten, geben Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung und Internationalisierung, bei personeller Managementverstärkung, der Entwicklung von Marketing- und Vertriebsstrategien, der Identifikation und Auswahl von Kooperationspartnern, Erschließung von Branchenkontakten sowie bei der Vorbereitung auf den Börsengang oder Unternehmensverkauf. Das Engagement einer renommierten Beteiligungsgesellschaft führt zu einem Imagegewinn und stärkt die Verhandlungsposition des Unternehmens.
Was sind die Nachteile der Beteiligungsfinanzierung?
Im Vorfeld entsteht erheblicher Aufwand, da die Anfrage bei Investoren durch Vorlage eines sorgfältig ausgearbeiteten Konzeptes (Businessplan) erfolgen muss. Neben der Beschreibung des Vorhabens und einer fundierten Marktanalyse benötigt der Unternehmer eine Mehrjahres-Planung (Gewinn- und Verlustplanung, Investitionsplanung, Bilanzplanung, Liquiditätsplanung). Die Suche nach Beteiligungspartnern kann aufwändig und langwierig sein. Investoren prüfen in der Regel drei bis sechs Monate lang die Anfrage, bevor sie eine Entscheidung fällen. Oft kommen nur zwei bis fünf Prozent der Anträge zum Abschluss. Kommt die Beteiligung zustande, so muss regelmäßig und sehr detailliert über aktuelle Entwicklungen informiert werden. Darüber hinaus hat der Investor oft Mitspracherecht bei Entscheidungen.
Ablauf einer Beteiligungsfinanzierung
- Kontaktaufnahme: Die Kontaktaufnahme mit potenziellen Eigenkapitalgebern sollte gezielt (keine Rundschreiben) durch Zusendung einer Kurzzusammenfassung aus dem Businessplan (Executive Summary) erfolgen. Seriöse Eigenkapitalgeber werden bereits in diesem Stadium zusichern, die mitgeteilte Geschäftsidee streng vertraulich zu behandeln. Nach Erhalt der Vertraulichkeitserklärung sollten Sie den vollständigen Businessplan zusenden.
- Vorstellung des Unternehmens und persönliches Gespräch: Hat der Unternehmer mit dem Businessplan das Interesse des Eigenkapitalgebers geweckt, wird ihn die Beteiligungsgesellschaft zu einem persönlichen Gespräch einladen. Jetzt sollte das Unternehmen kurz und prägnant vorgestellt und die wesentlichen Daten und Fakten aufgezeigt werden. Im Anschluss können mehrere vertiefende Gespräche folgen.
- Letter of Intent: Ist der Eigenkapitalgeber von den Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Vorhabens überzeugt, werden in einem sogenannten Letter of Intent die wechselseitigen Absichten des Beteiligungsengagements festgehalten. Üblicherweise enthält der Letter of Intent Aussagen über die grundsätzlichen Beteiligungsbedingungen des Eigenkapitalgebers sowie über Laufzeit und Umfang der Finanzierung. Der Unternehmer wird im Gegenzug eine Erklärung abgeben, keine Parallelverhandlungen mit dritten potentiellen Kapitalgebern aufzunehmen. Je nach dem Stand der Verhandlungen kann auch ein rechtlich verbindlicher Vorvertrag das Ende dieser Phase bilden.
- Due Diligence: Anschließend wird der Eigenkapitalgeber im Rahmen einer Due Diligence das Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen und dabei besonders alle rechtlichen Verhältnisse (Legal Due Diligence), Rechnungswesen, Bilanzen und Finanzdaten (Financial Due Diligence) sowie die gesamten wirtschaftlichen Aussichten des Engagements unter Einbezug des Innovationsgehalts des Unternehmens und des Wachstumspotenzials (Business Due Diligence) kritisch abklopfen. Bei Technologie-Unternehmen schließt sich häufig eine gesonderte Patent- und Lizenzrecherche an. Auf der Basis der Due Diligence wird der Eigenkapitalgeber eine Unternehmensbewertung vornehmen (in der Regel nach dem abdiskontierten Wert künftiger Cash Flows) und ein Angebot über die Höhe seiner Beteiligung abgeben.
- Beteiligungsvertrag: Die Rechte und Pflichten der Beteiligten werden sodann in einem oft sehr ausführlichen Beteiligungsvertrag festgehalten. Die Beteiligung kann als direkte oder als stille Beteiligung gestaltet werden. Bei der direkten Beteiligung wird der Eigenkapitalgeber Mitgesellschafter oder Aktionär. Am häufigsten werden Minderheitsbeteiligungen vereinbart. Voraussetzung für die direkte Beteiligung ist, dass das Unternehmen in einer Rechtsform betrieben wird, die Beteiligung von Investoren begünstigt. Insofern bietet sich neben der GmbH auch die UG (haftungsbeschränkt) an. Alternativ kann auch eine stille Beteiligung beziehungsweise eine Kombination aus direkter und stiller Beteiligung erfolgen. Hierzu ist keine bestimmte Rechtsform erforderlich. Bezüglich der Verzinsung und der Beteiligung am Wertzuwachs können vielfältige und sehr individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Einige Beispiele haben wir am Beginn bereits aufgezeigt. Der Eigenkapitalgeber wird sich in jedem Fall vertraglich Mitsprache- und Kontrollrechte sichern. Der Unternehmer sollte im Beteiligungsvertrag auch die vom Eigenkapitalgeber zu erbringenden Managementunterstützungs- und Beratungsleistungen festhalten. Darüber hinaus sollten auch Vereinbarungen getroffen werden über die Geheimhaltung, ein Abwerbungsverbot von Mitarbeitern des Unternehmers und gegebenenfalls Regelungen über die Möglichkeit, weitere Investoren zu beteiligen. Zur Vermeidung von Zielkonflikten empfiehlt es sich, auch Aussagen über den Ausstieg des Eigenkapitalgebers am Ende des Engagements (Exitstrategie), eventuell unter Berücksichtigung von Alternativ-Szenarien, zu treffen.
- Exit: Am Laufzeitende der Beteiligungsfinanzierung steht der Ausstieg des Eigenkapitalgebers aus dem Beteiligungsengagement, der sogenannte Exit. Bei der direkten Beteiligung ist die von den Beteiligten häufig als "Königsweg" angestrebte Variante der Börsengang. Ist dieser Weg versperrt, veräußert der Eigenkapitalgeber seine Anteile an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Investor (Trade Sale). Häufig gibt dann auch der Unternehmer seine Anteile ab und realisiert dadurch den Wertzuwachs seines Unternehmens durch den Verkauf seiner Anteile. Als dritte Variante kommt auch in Betracht, dass der Unternehmer die Anteile des Eigenkapitalgebers aus dem während der Beteiligungszeit erwirtschafteten Cashflow zurückkauft (Buy Back). Bei der stillen Beteiligung ist die letztere Variante, also die Rückzahlung des Darlehens, der übliche Exit-Weg.
Den passenden Beteiligungspartner finden
Zahlreiche Private Equity- und Venture Capital Gesellschaften in Deutschland sind im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften organisiert. Bei der Auswahl eines Eigenkapitalgebers sollte nicht in erster Linie entscheidend sein, wer am meisten Kapital zur Verfügung stellt, sondern wer den größten Wert für das Unternehmen schaffen kann. Unternehmer sollten dabei auf folgende Kriterien achten:
- Branchenmäßige Ausrichtung und Interessenprofil des Eigenkapitalgebers: Der Firmenchef sollte sich auf jeden Fall nach Referenzen und dem Beteiligungsportfolio des Eigenkapitalgebers erkundigen.
- Refinanzierung, Kapitalquellen und verfügbares Kapitalvolumen des Eigenkapitalgebers: Sind zum Beispiel Mittel für eine Nachfinanzierung verfügbar?
- Ist die Beteiligung von weiteren Investoren möglich (übernimmt der Eigenkapitalgeber die Rolle des Haupt-/Lead-Investors)? Oder engagiert sich der Kapitalgeber nur mit einem zweiten Investor gemeinsam (als Co-Investor)?
- Art (direkte Beteiligung oder stille Beteiligung oder Mischform) und Höhe der Beteiligung.
- Finanzierungszeitraum: Ist eine Prolongation möglich?
- Welche Exit-Strategie wird verfolgt?
- Welche Mitsprache- und Kontrollrechte sichert sich der Eigenkapitalgeber? Welche Informations- und Berichtspflichten treffen den Unternehmer?
- Beratungskompetenz, Art und Umfang der Managementunterstützung sowie Erreichbarkeit des Eigenkapitalgebers.
- Stimmen die "weichen Faktoren"? Unverzichtbarer Baustein jeder Eigenkapital-Finanzierung ist das gegenseitige Vertrauen.
Worauf legen Eigenkapitalgeber Wert?
Ausgangspunkt für die Abwägung von Erfolgs- und Wachstumschancen sowie den Risiken einer Beteiligung durch den Eigenkapitalgeber ist der des Eigenkapitalnehmers. Der Businessplan ist Strategiepapier und Visitenkarte des (geplanten) Unternehmens. Er sollte maximal 35 Seiten umfassen und ein Executive Summary (Kurzdarstellung) enthalten, in dem die wichtigsten Aspekte des Geschäftsvorhabens auf maximal zwei Seiten komprimiert dargestellt sind. Da Eigenkapitalgeber oft bereits anhand dieser Zusammenfassung entscheiden, ob eine Geschäftsidee genügend Erfolgspotenzial verspricht, sollte das Executive Summary auf die Interessenlage potentieller Investoren abgestellt werden.
Bei der Entscheidung über eine Eigenkapitalbeteiligung achten Beteiligungsgesellschaften besonders auf folgende Beurteilungsschwerpunkte:
Bei der Entscheidung über eine Eigenkapitalbeteiligung achten Beteiligungsgesellschaften besonders auf folgende Beurteilungsschwerpunkte:
- Qualifizierter, detaillierter Geschäftsplan (Businessplan) mit überzeugenden Aussagen über das Produkt, das Unternehmen, das Management, über Markt und Wettbewerb sowie über die finanzwirtschaftlichen Eckdaten (nachvollziehbare Investitions-, Gewinn- und Verlust- und Liquiditätsplanung über die nächsten drei bis fünf Geschäftsjahre, davon mindestens das erste Geschäftsjahr zusätzlich auf monatlicher Basis). Der Finanzbedarf sollte realistisch dargestellt sein (häufig werden Marketing- und Vertriebskosten unterschätzt). Die Planzahlen müssen mit detaillierten Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen hinterlegt werden.
- Branche, Geschäftsfeld und Wachstumspotential: Wesentlich sind ein klar definierter Kundennutzen, ein ausbaufähiger Wettbewerbsvorteil und ein für das Produkt oder die Dienstleistung attraktiver, wachstumsfähiger Markt. Die Marktführerschaft sollte angestrebt werden, Innovationen sollten zum Beispiel durch Patente geschützt sein. Eine hohe Markteintrittsbarriere für neue Unternehmen wirkt sich positiv aus.
- Kompetenz des Managements: Entscheidend ist, ob der Eigenkapitalgeber davon überzeugt ist, dass das Management fähig ist, die Unternehmensstrategie und die operationale Planung umzusetzen, und auch bereit ist, persönliches Risiko zu tragen.
- Klare Unternehmensstruktur: Sämtliche Kernaufgaben wie Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb, Finanzen und Controlling sollten kompetent abgedeckt sein oder durch Inanspruchnahme von Beratungsleistungen vervollständigt werden können. Unternehmensgründungen durch Gründerteams werden schon aus Risikogesichtspunkten den Gründungen durch Einzelpersonen vorgezogen.
- Steigerungspotenzial des Unternehmenswerts und der Ertragskraft (Exit-Potential): Kann aus Investorensicht ein attraktiver und dem Investitionsrisiko angemessener Beteiligungsertrag (Return on Investment) durch die Veräußerung der Beteiligung am Ende des Finanzierungszeitraums erzielt werden? Oder reicht der während des Beteiligungszeitraumes erwirtschaftete Cashflow voraussichtlich aus, um die Beteiligung am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen?