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Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient. Bedeutung hat die TA Lärm für Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie zur nachträglichen Anordnung bei bereits bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen. In der TA Lärm sind unter anderem auch Immissionsrichtwerte genannt, die durch Anlagen nicht überschritten werden dürfen. Dies wird in der Regel im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft und später im Rahmen der Überwachung und bei Beschwerden gemessen.
Lärmminderung
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Lärmbelästigungen können auch von Baustellen und den eingesetzten Baumaschinen ausgehen. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen (Gefahren, erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen) bei den Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen - beurteilt. Die Vorschrift enthält neben Immissionsrichtwerten ein Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels. Für eine Reihe von Baumaschinen gibt es weitere Einschränkungen bei den Betriebszeiten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).