Beratung und Service
Biozidprodukte sind Stoffe oder Gemische, die Wirkstoffe enthalten, die die Bekämpfung von Schadorganismen auf chemischer oder biologischer Weise bewirken. Hierzu zählen vor allem Desinfektions-, Schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.
Mit der Biozidprodukte-Verordnung werden das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten sowie damit behandelter Waren (zum Beispiel Textilien mit antibakteriellen Eigenschaften, Wirkstoffe zur Verlängerung der Lagerzeit) geregelt. Diese müssen grundsätzlich vor ihrer Bereitstellung und Verwendung zugelassen werden.
Biozidprodukte
© Beth Van Trees - Fotolia
Mit der Biozidprodukte-Verordnung werden das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten sowie damit behandelter Waren (zum Beispiel Textilien mit antibakteriellen Eigenschaften, Wirkstoffe zur Verlängerung der Lagerzeit) geregelt. Diese müssen grundsätzlich vor ihrer Bereitstellung und Verwendung zugelassen werden.
Spezielle Anforderungen existieren für die Kennzeichnung und bei der Werbung für entsprechende Produkte. Zu beachten sind auch jeweils geltende Übergangsregelungen und Ausnahmen, beispielsweise im Bereich von Kosmetika und Waschmitteln. Verbrauchern müssen auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Informationen zu den Bioziden bereitgestellt werden.