Beratung und Service
Wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, liegt eine BGB-Gesellschaft (= GbR) vor, die den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegt. Die GbR kann grundsätzlich nicht unter einem Firmennamen am Rechtsverkehr teilnehmen. Auf Rechnungen des Unternehmens müssen daher Vor- und Zuname aller beteiligten Gesellschafter angegeben werden. Das gilt auch für die Werbung, wenn bestimmte Produkte mit Preisangaben beworben werden. Die Gesellschafter haften grundsätzlich sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch mit ihrem Privatvermögen
Einzelfirma oder Personengesellschaft?
Mit dem Erreichen einer vollkaufmännischen Betriebsgröße muss ein Unternehmen, das bislang in Form einer GbR betrieben wurde, die Eintragung in das Handelsregister vornehmen. Sie wird dadurch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Der OHG steht wie allen im Handelsregister eingetragenen Firmen ein eigener Firmenname zu, der im Geschäftsverkehr zu verwenden ist. Auch bei der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt, also mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.
Die IHK Niederbayern hilft Ihnen bei der Gründung, bei Fragen zur Eintragungspflicht oder auch bei der Löschung einer Firma. Hilfreiche Merkblätter und Formulare zum Download finden Sie rechts unter "Weiterführende Informationen".