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Neue EU-Schwellenwerte ab 2024 für öffentliche Aufträge
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Im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Geltung des EU-Vergaberechts an. Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Delegierten Verordnungen vom 15.11.2023 bekanntgemacht und gegenüber den bisherigen Werten etwas erhöht. Da die deutsche Vergabeverordnung eine dynamische Verweisung auf die jeweiligen Änderungen enthält, gelten die angehobenen Schwellenwerte auch direkt in Deutschland.
Die neuen Schwellenwerte sind:
- Bauaufträge (alle Bereiche): EUR 5.538.000 statt bisher EUR 5.382.000.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb des Sektorenbereichs: EUR 221.000 statt bisher EUR 215.000.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden: EUR 143.000 statt bisher EUR 140.000.
- Konzessionen (alle Bereiche): EUR 5.538.000 statt bisher EUR 5.382.000.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit: EUR 443.000 statt bisher EUR 431.000.
- Bei den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen bleibt es bei der Wertgrenze von EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.
Bei allen Schwellenwertbeträgen handelt es sich um Nettowerte ohne Umsatzsteuer.
Sie gelten für alle Vergabeverfahren, die ab dem 01.01.2024 bekannt gemacht werden bzw. bei Verfahren ohne Bekanntmachungspflicht, bei denen ab dem 01.01.2024 die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt.