Beratung und Service

Dienstleistungen erbringen im Ausland

Meldepflichten, Gesundheitsbestimmungen, Sozialversicherung

Das Erbringen von Dienstleistungen im Ausland und das Entsenden von Arbeitnehmern - meist geht das eine mit dem anderen einher. Möchte ein Unternehmer im Ausland tätig werden, also dort für einen beschränkten Zeitabschnitt eine Dienstleistung erbringen, wird er dafür in der Regel Mitarbeiter dorthin schicken. Dieses Unterfangen gestaltet sich nicht immer einfach.
Eine wichtige Rolle spielt der Sozialversicherungsschutz der Arbeitnehmer und ob, abhängig von der Entsendungsdauer, besteuert und eventuell eine Betriebsstätte eröffnet wird.
Um Problemen und Sanktionen während des Einsatzes im Ausland vorzubeugen, ist es zu empfehlen, dass sich der entsendende Betrieb beizeiten zu den Arbeitsschutz- und Gesundheitsbestimmungen vor Ort informiert, die Meldepflichten für die Entsendung von Personal beachtet sowie Bewilligungen für die vorgesehene Tätigkeit einholt, falls notwendig.
Bei Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechpartner bei der IHK Niederbayern wenden.
Im Dienstleistungskompass finden Sie Informationen über die Entsendung Ihrer Mitarbeiter und die Dienstleistungserbringung in Europa. Das Portal bietet einen Überblick zu:
  • Rechtsgrundlagen
  • Meldepflichten
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitssicherheit
  • Rechnungsstellung und Umsatzsteuer
Grenzüberschreitende Einsätze können mit diesem Informationsangebot effizienter vorbereitet werden.

Portal informiert über wichtigste Grundlagen

Der Dienstleistungskompass.eu ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Industrie- und Handelskammern, der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern und den Deutschen Auslandshandelskammern.
Besonders beim Dienstleistungsverkehr in der EU bemängeln viele Unternehmen trotz des europäischen Binnenmarktes weiterhin zu viele nationale Hürden und einen wachsenden bürokratischen Aufwand. Der für sie zu absolvierende administrative Hürdenlauf, wenige Kilometer hinter der nahe liegenden Grenze zu den Nachbarstaaten geschäftlich tätig sein zu dürfen, steht oftmals in keinem sinnvollen Verhältnis zum kaufmännischen Nutzen. Eine erste wichtige Hilfestellung und Orientierung für die Betriebe schafft der BIHK-Dienstleistungskompass. Auf dem Portal werden alle Vorschriften und Regelungen für die - aus bayerischer Sicht - wichtigsten EU-Handelspartner nebst allgemeinen Grundlagen kompakt gesammelt und in einheitlicher und verständlicher Form zur Verfügung gestellt. Für weiterführende Fragen stehen kompetente Ansprechpartner in allen neun IHKs und in den beteiligten deutschen Auslandshandelskammern in Europa (AHK) zur Verfügung. Dieser Service der bayerischen IHKs ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter folgenden Links:

Digitale Woche zum Thema Dienstleistungserbringung in Europa

Viele Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen über nationale Grenzen hinweg an oder planen eine Ausweitung ihrer Aktivitäten in europäische Nachbarländer. Doch der internationale Dienstleistungshandel ist komplex und häufigen Änderungen unterworfen. In unserer Webinar-Reihe wollen wir Sie mit dem notwendigen Wissen ausstatten, um diese Herausforderungen zu meistern. Erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen zu den juristischen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung. Länderexpertinnen und -experten erklären die spezifischen Regelungen in einigen wichtigen europäischen Ländern, insbesondere rund um das Thema Mitarbeiterentsendung und Dienstleistungserbringung. Unter anderem informieren wir über Meldepflichten, arbeitsrechtliche Vorschriften und Mindestlöhne. Veranstalter der Digitalen Woche „Aufträge in Europa – gewusst wie“ ist das Team hinter www.dienstleistungskompass.eu - die Expertinnen und Experten der bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHKs), Handwerkskammern und Bayern Handwerk International sowie der Auslandshandelskammern.
Die Digitale Woche zum Thema Dienstleistungserbringung in Europa findet vom 1. bis 5. Juli statt und ist für die Teilnehmer kostenfrei.
Nähere Infos zu den einzelnen Vortragsreihen und zur Anmeldung finden Sie hier.

Entsendung nach Österreich: Gesetzliche Pflichten für deutsche Arbeitgeber

Im Jahr 2022 enthüllte die österreichische Finanzpolizei alarmierende Fälle von Arbeitnehmern die in Österreich tätig waren und trotzdem unterhalb der Standards des heimischen Kollektivvertrages entlohnt wurden.
Das Bundesgesetz gegen Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG) ist ein zentraler Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung. Sein Ziel ist es, Arbeitnehmer vor ungerechten Entlohnungspraktiken zu schützen und zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten.
Die Anforderungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmer von Deutschland nach Österreich sind zahlreich und erfordern eine genaue Beachtung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dazu zählen die rechtzeitige ZKO3-Meldung vor Arbeitsbeginn, die Verpflichtung zur Bereithaltung von Unterlagen sowie die strikte Einhaltung der Mindestgehaltsbestimmungen. Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden, sollten sich der strengen Überwachung durch die österreichische Finanzpolizei bewusst sein. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dient als Schutz vor erheblichen finanziellen Sanktionen. Gerne unterstützt Sie die IHK Niederbayern rund um das Thema Dienstleistungserbringung im Ausland. Zudem bieten wir einen interessanten Fachvortrag bezüglich der Grundlagen der Mitarbeiterentsendung am 09.10.2024 bei uns am Standort in Passau an. Frau Beatrix Holzbauer Stellv. Hauptgeschäftsführerin der Deutsch-Österreichischen Handelskammer steht Ihnen hier für Fragen gerne zur Verfügung.